Das Kieler Landgericht hat eine Milliardenklage gegen die France Télécom als unbegründet abgewiesen. Die Schadenersatzforderungen der Millenium GmbH...

Hamburg. Das Kieler Landgericht hat eine Milliardenklage gegen die France Telecom als unbegründet abgewiesen. Die Schadenersatzforderungen der Millenium GmbH aus Kiel und ihrer Geschäftsführerin Sybille Sindram-Schmid - Ehefrau des Mobilcom-Gründers Gerhard Schmid - in Höhe von fünf Milliarden Euro seien gescheitert, teilte Gerichtssprecherin Susanne Bracker gestern mit.

Das Ehepaar hatte France Telecom für die Verluste verantwortlich gemacht, die der Mobilcom AG und ihnen als Aktionär durch den Ausstieg der France Telecom aus dem UMTS-Mobilfunkgeschäft entstanden seien. Dadurch sei der Mobilcom AG aber kein Nachteil entstanden, entschied das Gericht (Az.: 14 O 195/03 und 14 O 90/05).

Die Mobilcom AG hatte sich im Jahr 2000 mit der France Telecom zusammengeschlossen und für über acht Milliarden Euro eine UMTS-Lizenz ersteigert. Die Finanzierung lag bei der France Telecom, die mit rund 30 Prozent bei Mobilcom einstieg. Der Kurswert der Aktie verfiel anschließend dramatisch, nachdem die Franzosen 2002 nach Streitigkeiten mit Schmid aus dem UTMS-Geschäft ausstiegen.

Nach Auffassung des Landgerichts beherrschte die France Telecom die Mobilcom AG nicht im Sinne des Aktiengesetzes. Die Entscheidung, sich aus UMTS zurückzuziehen, sei aus unternehmerischer Sicht vertretbar gewesen.