Die Augen des Opfers brannten. Richter müssen entscheiden, ob scharfe Soße eine einfache oder gefährliche Körperverletzung ist.

Bremen. Eigentlich suchte er nur nach einer schnellen Stärkung in der Nacht. An einem Imbiss im Bremer Hauptbahnhof bestellte ein 23 Jahre alter Mann einen Döner. Er bat den Verkäufer um eine Serviette. Seine Hände waren verschmutzt, er wollte sie kurz abwischen. Doch der Dönerverkäufer lehnte den Wunsch ab - warum, das konnte die Polizei bisher nicht ermitteln.

Dann begann ein Streit mit kuriosen Folgen: Aus Ärger wischte der Mann seine schmierigen Hände an der Scheibe des Verkaufsstands ab. Der 25 Jahre alte Imbissverkäufer schäumte vor Wut und schleuderte dem Kunden einen Löffel mit scharfer roter Dönersoße ins Gesicht. Dannach lief er aus seinem Verkaufsstand und stieß den Bremer zu Boden. Beide schimpften, fluchten und drohten. Ein Freund des "Soßenopfers" schmiss seinen Döner auf den Verkäufer, verfehlte ihn aber knapp. Der Zoff ging weiter. Erst die Bundespolizei konnte den Streit beenden.

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Der 23-Jährige klagte über Schmerzen. Seine Augen brannten, sie waren stark gerötet. Eine Probe der Soße wurde zur Untersuchung im Labor sichergestellt. Juristisch stellt sich nun die spannende Frage: Ist die scharfe Dönersoße nur eine einfache Körperverletzung - oder gar eine gefährliche? (cu/pol)