Die Behörden müssen jeden Fall genau abwägen. Restaurantbesitzern und Metzgereien wird vorgeschrieben, sich zu melden, wenn ihnen dubiose Lebensmittel angeboten werden.
Berlin. Die Bundesländer haben die Konsequenz aus den Skandalen der Vergangenheit gezogen. Bei den nächsten Gammelfleisch-Skandalen dürfen sie die Lieferanten der ungenießbaren Ware namentlich nennen. Vor der Veröffentlichung der Firmen müssen allerdings die Belange der Unternehmen gegen die Interessen der Öffentlichkeit abgewogen werden. Das sieht die Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuchs vor, wie sie der Bundesrat gebilligt hat. Auf die Namensnennung hatten sich Bund und Länder zuvor im Vermittlungsausschuss verständigt.
Die zentrale Neuregelung des Gesetzes ist aber eine Meldepflicht: Restaurantbesitzern und Metzgereien wird vorgeschrieben, die Behörden zu informieren, wenn ihnen dubiose Lebensmittel angeboten werden. So soll verhindert werden, dass verdorbene Produkte auf den Markt gelangen.
Das Bußgeld für eine Firma, die Lebensmittel anbietet, welche nicht mehr für den Verzehr geeignet sind, wird von derzeit maximal 20 000 Euro auf 50 000 Euro angehoben. Damit ein Nahrungsmittel-Skandal rasch in seiner ganzen Tragweite erkannt werden kann, müssen künftig die Länderbehörden außerdem ihre Daten an das Bundesverbraucherschutzministerium übermitteln. Dort kann dann bei einem länderübergreifenden Vorfall ein Lagebild erstellt werden.