Sollte Facebook die umstrittene biometrische Gesichtserkennung seiner Nutzer nicht abstellen, will der Hamburger Datenschützer Johannes Caspar rechtliche Schritte gegen das soziale Netzwerk einleiten.
Hamburg. Im Streit über die Gesichtserkennung des Online-Netzwerkes Facebook ist keine Einigung in Sicht. Der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar bereitet nun rechtliche Schritte gegen die Betreiber der Plattform vor. "Es liegt weiterhin ein Verstoß gegen europäisches und nationales Datenschutzrecht vor. Dieser muss abgestellt werden“, sagte Caspar am Donnerstag. Solche Schritte könnten ein Bußgeld oder eine Ordnungsverfügung, also eine Art Unterlassungsverfügung für die Gesichtserkennung, zur Folge haben.
Mitte Juni hatte Facebook die automatische Gesichtserkennung auch in Deutschland eingeführt. Durch die Funktion werden mithilfe von eingestellten Fotos biometrische Daten der Mitglieder gespeichert. Später können Fotos dann vom System erkannt und sofort dem jeweiligen Benutzer zugeordnet werden. Davon verspricht sich das Netzwerk eine weitere Verbesserung der Kontaktmöglichkeiten seiner Nutzer. Die Mitglieder der Plattform wurden aber im Vorfeld nicht über die Einführung der Gesichtserkennung und das Speichern der biometrischen Daten informiert.
Vorschlag für Caspar eine Enttäuschung
Der Hamburger Datenschutzbeauftragte hatte von den Facebook-Betreibern bis zum 7. November einen Lösungsvorschlag gefordert. Ein solcher kam auch, aber nicht in der von Caspar erhofften Form. Durch eine sogenannte "Check-Box“ sollen Nutzer, die sich neu anmelden, in alle Nutzungsbedingungen des Netzwerks einschließlich der Datenverwendungsrichtlinien einwilligen.
"In den Nutzungsbedingungen würde die Gesichtserkennung aber nach wie vor nicht konkret erwähnt werden, dementsprechend bleibt der Nutzer vollkommen uninformiert“, kritisierte Caspar. Außerdem sei im Lösungsvorschlag keine Rede davon gewesen, dass auch von den 20 Millionen in Deutschland bereits angemeldeten Nutzern eine nachträgliche Einwilligung eingeholt werden soll.
Für ihn sei das Ergebnis eine Enttäuschung, vor allem weil Facebook in vorausgegangenen Verhandlungen durchaus Ansätze für eine Einwilligungslösung gezeigt habe. Der von Facebook nun unterbreitete Vorschlag bleibe weit dahinter zurück und verstoße sowohl gegen nationales als auch europäisches Recht, sagte der Datenschützer.