Nicht jugendfreie Filme sollen im Internet zukünftig erst ab 23 Uhr zugänglich sein. Internetseiten mit Online-Filmen können Gütesiegel bekommen.

Wiesbaden. Man kennt die empfohlene Altersangabe vom Vorspann fast jeden Filmes, der Gewalt- oder Sexszenen beinhaltet. Je nach Häufigkeit, Dauer und "Schwere" der Szenen ist die Altersbeschränkung mit ab 12, 16 oder 18 angegeben. Die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) weitet ihre Tätigkeit für den Jugendmedienschutz nun auch auf das Internet aus. Die in Wiesbaden ansässige, durch die Altersfreigaben für Filme im Kino und auf Video bekannte Institution, unterstütze ab sofort auch Anbieter bei der jugendschutzkonformen Gestaltung ihrer Online-Angebote, sagte die Geschäftsführerin Christiane von Wahlert am Montag dem EPD. Damit werde ein neues Kapitel in der mehr als 60-jährigen Geschichte der FSK aufgeschlagen.

Beispielsweise dürfe ein Kinofilm mit der Altersbeschränkung 18 Jahre erst ab 23 Uhr im Internet gezeigt werden oder nur einem geschlossenen Nutzerkreis zugänglich sein. Über solche Vorgaben solle die Abteilung aufklären. Zahle ein Anbieter den Mitgliedsbeitrag von jährlich 3000 Euro, dürfe er zudem ein Gütesiegel auf seiner Internetseite anbringen. Von 30 Mitarbeitern kümmerten sich nun drei um Online-Fragen.

Unternehmen mit Online-Angeboten könnten sich ab sofort der eigens eingerichteten Abteilung FSK.online als Mitglied anschließen, sagte Wahlert. Sie biete Jugendschutzberatung sowie besonderen Schutz vor Aufsichts- und Ordnungswidrigkeitsverfahren, die Bußgelder bis zu 500.000 Euro zur Folge haben könnten. Anbieter könnten ihre Mitgliedschaft durch ein entsprechendes Gütesiegel für Anwender sichtbar machen.

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Der förmliche Anerkennungsbescheid für FSK.online als Einrichtung der Freiwilligen Selbstkontrolle gemäß Jugendmedienschutz-Staatsvertrag wurde vom Direktor der Hessischen Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (LPR), Wolfgang Thaenert, im Wiesbadener Filmhaus übergeben.

Die 1949 gegründete FSK ist eine Tochtergesellschaft der Spitzenorganisation der Filmwirtschaft. Sie prüft Filme und nimmt die Altersfreigaben nach dem Jugendschutzgesetz vor. Mehr als 250 ehrenamtliche Prüferinnen und Prüfer sichten insgesamt jährlich an die 7.000 Kinofilme, Videofilme, Musikclips, Werbefilme und Trailer.

Internet: www.fsk.de