In der RTL-Sendung sehen sie die Menschenwürde von Kindern verletzt. Sie beanstanden auch das TV-Format “Talk Talk Talk“ auf ProSieben.
München. Bekannte TV-Formate wie "Talk Talk Talk“ (ProSieben) oder "Die Super Nanny“ (RTL) haben nach Ansicht von Medienwächtern gegen den Jugendschutz verstoßen. In der RTL-Doku-Soap habe eine Mutter ihre zwei- und fünfjährigen Mädchen vor laufender Kamera angeschrien und geschlagen, sagte die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) am Donnerstag in München. Dadurch seien die Kinder "zum Objekt der Zurschaustellung“ degradiert und die Menschenwürde verletzt worden.
RTL wehrte sich gegen die Vorwürfe. Die Beanstandung sei nicht nachzuvollziehen, sagte eine Sprecherin. Gegen die Bescheide seien Rechtsmittel eingelegt worden. Die Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen (FSF) habe keinen Verstoß gegen die Menschenwürde festgestellt. RTL hatte für die im Mai 2010 ausgestrahlte Folge einen Bußgeldbescheid in Höhe von 15.000 Euro erhalten.
"Talk Talk Talk"
Wiederholt setzte die Kommission die Nachmittagsausgabe der ProSieben-Sendung "Talk Talk Talk“ auf die Agenda. Dabei seien zwei lesbische Frauen vorgeführt worden. Die Moderatoren hätten zusätzlich auf Sprachfehler und mangelnde Intelligenz hingewiesen.
Eine RTL-Reportage von AZ Media über eine selbstständige Domina wurde ebenfalls beanstandet. Hier waren Sado-Maso-Szenen in Nahaufnahme zu sehen. Auch die MTV-Jugendsendung "Wildboyz“ wurde kritisiert. In der ProSieben-Sendung "Galileo“ wurde ein geklauter Einkaufswagen zum Möbelstück umgebaut. Kabel eins und Tele 5 zeigten Spielfilme mit einer FSK-Freigabe ab 18 Jahren schon am Abend.
Internet
In 38 Fällen beantragte das Gremium die Indizierung eines Internetangebots. Die Anträge bezogen sich zum Großteil auf pornografische Inhalte.
Insgesamt wurde im ersten Quartal dieses Jahres in 32 Fällen gegen den Jugendmedienschutz verstoßen. Zwölf Mal waren danach Fernsehformate und 20 Mal Internetangebote betroffen.
Die Kommission geht mit Beanstandungen, Untersagungen und Bußgeldern gegen Verstöße vor. Die entsprechenden Verfahren werden von den zuständigen Landesmedienanstalten durchgeführt. Strafrechtlich relevante Inhalte gibt die KJM an die zuständigen Staatsanwaltschaften ab. Seit Gründung der Kommission im April 2003 befasste sich das Gremium mit rund 4.120 Fällen, darunter 850 im Rundfunk und 3.270 im Internet.