Berlin. Damit der Einbruchschutz wirkt: Neue Datenbank der Polizei hilft Verbrauchern bei der Wahl von Sicherungsprodukten und Dienstleistern.

Die Haus- und Wohnungstür beim Weggehen abschließen, die Fenster zumachen – mehr geht nicht gegen Einbrecher? Weit gefehlt. Um die eigenen vier Wände zu schützen, sollten die Türen und Fenster bestimmte einbruchhemmende Standards erfüllen und außerdem fachgerecht eingebaut sein. Eine neue Online-Datenbank der Polizei hilft bei der Wahl der Fachbetriebe.

Die Polizeilichen Beratungsstellen kennen eine Reihe von Irrtümern, denen Haus- und Wohnungsbesitzer in Sachen Einbruchschutz unterliegen. Dazu gehört die Vorstellung: „Wer bei mir einbrechen will, kommt sowieso herein.“ Das stimmt nicht, sagt Kriminaloberrat Harald Schmidt. „Viele Einbrüche können durch richtiges Verhalten und die richtige Sicherungstechnik verhindert werden“, erläutert der Geschäftsführer der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes in Stuttgart.

Nach Angaben des Experten blieb 2020 knapp die Hälfte (46,7 Prozent) der Einbruchsdelikte im Versuchsstadium stecken, „weil die Einbrecher an effektiver Sicherungstechnik und einer aufmerksamen Nachbarschaft scheiterten“. Zum Vergleich: Im Jahr 2012 lag die Quote der abgebrochenen Einbruchsversuche noch bei nur 39,1 Prozent.

Mehrheit der Einbrüche durch Gelegenheitstäter

Die Mehrheit der Einbrüche wird nach Beobachtung der Polizei nicht etwa von „Profis“ verübt, „sondern von Gelegenheitstätern, die ungesicherte Fenster und Türen ausnutzen und diese innerhalb weniger Sekunden aufhebeln“, sagt Schmidt. Deshalb betrachtet er mechanische Sicherungen als „wesentliche Voraussetzung für einen wirksamen Einbruchschutz, da sie dem Täter einen bestimmten Widerstand entgegensetzen und einen Einbruch verhindern können“.

Falsch ist der Polizei zufolge auch die Vorstellung, dass eine installierte Überwachungstechnik am Gebäude – also etwa eine Videoanlage – nichts bringe, sondern Einbrecher sogar anlocke. Beobachtet wird das Gegenteil. So habe die Videoüberwachung eine „nicht zu unterschätzende abschreckende Wirkung“ auf viele potenzielle Täter. Das liege daran, dass die Polizei wichtige Fahndungsansätze durch die Auswertung der Aufnahmen erhalten könne, sagt Experte Schmidt. Auch interessant: Diese KI-Roboter könnten bald Wachleute verstärken

Was Alarmanlagen wirklich bringen

Auch Alarmanlagen bieten nach seinen Erfahrungen einen „ergänzenden Schutz“. Sie verhinderten zwar keinen Einbruch, meldeten ihn aber. Durch diese Meldewirkung werde für den Täter das Risiko, entdeckt zu werden, „wesentlich erhöht“. Die mechanische Absicherung gegen Einbrüche sollte jedoch „an oberster Stelle“ stehen, rät Schmidt.

Zur Unterstützung der Planungen hat die Kriminalprävention eine neue Datenbank ins Internet gestellt. Unter www.k-einbruch.de finden Haus- und Wohnungsbesitzer zum einen die Hersteller von geprüften und zertifizierten Produkten. Dabei handelt es sich um einbruchhemmende Türen und Fenster, Rollläden, Klappläden, Gitter und Lichtschachtabdeckungen, die bestimmte Sicherheitsnormen erfüllen.

Angezeigt werden auch geeignete Nachrüstprodukte für Fenster und Türen, darunter Schutzbeschläge, Einsteckschlösser und Mehrfachverriegelungen.

Polizei-Datenbank listet Sicherungsprodukte und Fachbetriebe

Nach Eingabe der Postleitzahl und des Umkreises – wahlweise 10, 20 oder 50 Kilometer – zeigt die Datenbank sogenannte Errichterunternehmen an, die von der Polizei für den Einbau der Sicherungsprodukte empfohlen werden.

„Aufgenommen sind hier nur Betriebe, welche die bundesweit einheitlichen Anforderungen der Polizei erfüllen“, erläutert die Polizeiliche Kriminalprävention. Festgelegt sind diese Anforderungen in sogenannten Pflichtenkatalogen, die in regelmäßigen Abständen an den aktuellen Stand der Technik angepasst werden und auch das Personal betreffen.

Bei Alarmanlagen gehören zu den Pflichten beispielsweise die fachgerechte Projektierung, Installation und Instandhaltung, eine verständliche Einweisung der Kunden in die Bedienung sowie eine regelmäßige Schulung der eingesetzten Fachkräfte.

Experte Schmidt weist darauf hin, dass es jedem interessierten Unternehmen freigestellt sei, sich an dem Aufnahmeverfahren zu beteiligen. Hat ein Betrieb auch eine Zertifizierung durch eine DIN-Zertifizierungsstelle wie etwa die VdS Schadenverhütung, ist das extra gekennzeichnet.

Einzelne Sicherungsmaßnahmen aufeinander abstimmen

Die Polizei betont, dass die einzelnen Sicherungsmaßnahmen sinnvoll aufeinander abgestimmt werden sollten. Ein Beispiel: Fenster werden von Einbrechern meistens mit einfachem Werkzeug aufgehebelt.

Die Experten raten, leicht erreichbare Fenster, Balkon- und Terrassentüren mit einem geprüften einbruchhemmenden Fensterbeschlag in Verbindung mit einem abschließbaren Fenstergriff auszurüsten oder alternativ mit aufschraubbaren Sicherungen nachzurüsten. „Die Sicherung mit einem abschließbaren Fenstergriff alleine genügt nicht“, betont die Polizeiliche Kriminalprävention.

Gut zu wissen: Interessierten Eigentümern und Mietern bieten die Kriminalpolizeilichen Beratungsstellen kostenlose Beratungen zum Einbruchschutz an. Die Adressen sind ebenfalls in der Datenbank unter www.k-einbruch.de zu finden.

Diese drei Irrtümer erleichtern Einbrechern das Vorgehen

  • „Einbrecher kommen nur nachts“: Die Statistik besagt, dass fast die Hälfte der Einbrüche zwischen 6 Uhr und 21 Uhr erfolgt. „Also dann, wenn die Diebe annehmen, dass die Opfer nicht zu Hause sind“, heißt es beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Durch Klingeln oder Anrufe werde dies oft vorab überprüft.
  • „Alles gut versteckt“: Die Polizei warnt vor dem Irrtum, Schmuck, Dokumente und andere Wertsachen vor Dieben verstecken zu können. „Einbrecher finden jedes Versteck“, sagt Kriminaloberrat Harald Schmidt. Vor der Anschaffung eines Wertbehältnisses (Tresor, Safe) empfiehlt er eine individuelle Beratung durch die Kriminalprävention.
  • „Bin doch versichert“: Die Hausratversicherung ersetzt nur materielle Schäden. „Aber keine Versicherung kann ideelle Werte ersetzen oder die psychischen Folgen ausgleichen“, betont GDV-Fachmann Mathias Zunk. Wichtig zu wissen ist auch: Laut GDV wird gestohlenes Bargeld nur bis zu einer Höchstgrenze ersetzt, häufig 1000 oder 2000 Euro.