Berlin. Bei der Wohngebäudeversicherung sollte man nicht am Schutz sparen. Welche Policen empfehlenswert sind und welche Fallstricke es gibt.

Wenn Unwetter über das Land ziehen, ist es schnell passiert: Der Sturm fegt Ziegel vom Dach, Fenster gehen durch umherfliegende Äste zu Bruch. Oder noch schlimmer, ein Brand im eigenen Haus, ausgelöst durch ein technisches Gerät oder einen Blitzschlag, zerstört die größte Investition des Lebens.

Denn Sturm, Feuer, Blitz, Hagel oder auslaufendes Leitungswasser können enorme Schäden hinterlassen. „Deshalb sollte eine Wohngebäudeversicherung für Hausbesitzer Pflicht sein“, sagt Kerstin Becker-Eiselen von der Verbraucherzentrale Hamburg. Die Police deckt die Kosten für Reparatur oder den Wiederaufbau des Hauses ab.

Beim Kauf eines Hauses vom Vorbesitzer besteht bereits eine Gebäudeversicherung, die der neue Eigentümer automatisch übernimmt. „Sicherer ist allerdings eine Überprüfung dieses Wertes“, sagt Becker-Eiselen. Der neue Eigentümer kann die alte Police innerhalb eines Monats nach Eintragung im Grundbuch kündigen und sich einen neuen Anbieter suchen.

Reicht der Schutz aus, kann man auch bis zum regulären Ende der Police abwarten. „In der Regel kann der Vertrag drei Monate vor dem Ende des Versicherungsjahres gekündigt werden. Bei einer mehrjährigen Laufzeit ist das erst zum Vertragsende möglich.“

Modernisierung kann Gebäudewert erhöhen

Zwar ist eine Wohngebäudeversicherung keine Pflicht, aber die finanzierenden Banken achten auf einen ausreichenden Versicherungsschutz. Käufer von Wohnungen haben nichts direkt mit der Wohngebäudeversicherung zu tun, die in der Regel vom Hausverwalter abgeschlossen wird und das Mehrfamilienhaus umfasst.

Wer gleich nach der Übergabe des Hauses umfangreiche Renovierungsarbeiten plant, sollte mit seiner Wohngebäudeversicherung sprechen. Durch die geplante Modernisierung kann sich der Wert des Hauses erhöhen oder es kommt zeitweise oder dauerhaft zu einer Gefahrenerhöhung im Objekt. Das kann schon während der Arbeiten sein, weil entzündliche Lacke in der Garage gelagert werden.

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© HA Grafik | Frank Hasse

Dies zu verschweigen, ist keine Option: Im Schadensfall könnte der Versicherungsschutz verweigert werden. Durch Baumaßnahmen wie den Ausbau des Dachgeschosses oder den Anbau eines Wintergartens kann sich der Wert der Immobilie erhöhen. Dann sollte der Versicherungsvertrag angepasst werden. Sonst droht eine Unterversicherung.

Zwar beinhalten die meisten Wohngebäude-Policen eine „gleitende Neuwertversicherung“. Die Versicherungssumme erhöht sich dabei automatisch parallel zu einem Preisindex. Doch damit ist nur gesichert, dass das Haus im bisherigen Zustand versichert ist. Eine Werterhöhung wird davon nicht erfasst.

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Preisunterschiede sind deutlich

Bei der Wohngebäudeversicherung kann man zwischen mehreren Tarifvarianten wählen. Wichtig ist, dass der Eigentümer die Unterschiede und Einschränkungen kennt. So gibt es bei Basistarifen einige Einschränkungen. Nebengebäude sind häufig nicht automatisch mitversichert. Die Leistungen für Aufräumarbeiten beschränken sich häufig auf fünf bis zehn Prozent der Versicherungssumme.

Die Preisunterschiede bei ähnlichen Leistungen können bis zu 200 Euro im Jahr betragen – wichtige Unterschiede gibt es jedoch oft in Details. „Vor dem Abschluss einer Wohngebäudeversicherung sollte man daher Preise und Leistungen genau vergleichen“, sagt Kathrin Gotthold von Finanztip. „Sonst zahlen Eigenheimbesitzer zu viel oder bekommen einen unzureichenden Schutz.“

So ist bei manchen Anbietern selbst die Wiederaufforstung von Bäumen nach einem Sturm umfassend versichert – dagegen fehlt vielleicht der Schutz der Fotovoltaikanlage.

Eigentümer sollten diese Einschränkungen kennen. Während sich die Rohrverstopfung noch aus der eigenen Haushaltskasse bezahlen lässt, kann der Schaden am Haus wesentlich höher sein, wenn etwa ein Kraftfahrzeug in das Gebäude fährt. Manche Versicherungen begrenzen die Leistung in diesem Fall beispielsweise auf 5000 Euro.

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Wohngebäudeversicherung oder die Hausratversicherung?

Bei einigen Anbietern können zudem Sengschäden, die durch Hitze und nicht durch Feuer entstehen, nur bis 500 Euro versichert und die Kosten für die Beseitigung durch Sturm umgestürzter Bäume bei 3200 Euro gedeckelt sein – was für ein großes Grundstück zu wenig sein kann. Ist das Haus nicht mehr bewohnbar, werden die Hotelkosten von maximal 200 Euro pro Tag von einem Versicherer nur für 21 Tage übernommen. Üblich sind aber 200 Tage.

„Wer sich auch gegen Überschwemmungen absichern möchte, muss seine Wohngebäudeversicherung zusätzlich um eine Elementarschadenversicherung ergänzen“, sagt Bianca Boss vom Bund der Versicherten. Damit sind auch Schäden abgedeckt, die durch Erdbeben, Erdsenkungen, Erdrutsche, Lawinen, Vulkanausbruch oder Schneedruck am oder im Gebäude entstanden sind.

Die Police muss bei dem Anbieter abgeschlossen werden, bei dem man auch die Wohngebäude-Police hat. Gegen Rückstauschäden, die vor allem nach einem Starkregen auftreten, helfen am besten eingebaute Rückstausicherungen. Denn im Schadensfall verlangen fast alle Versicherer bei Elementarschäden eine hohe Selbstbeteiligung.

In der Regel sind das zehn Prozent des Schadens, maximal 5000 Euro. Der Preis einer Elementarschadenversicherung richtet sich danach, in welcher Gefahrenzone sich das Grundstück befindet.

Wenn hingegen im Haus durch Sturm oder Feuer Möbel oder Haushaltsgeräte beschädigt werden, ist das ein Fall für die Hausratversicherung. Auch für diese Police sollte eine Elementardeckung abgeschlossen werden. Der Aufpreis liegt bei rund 30 Euro.

„Hin und wieder kommt es im Schadensfall zum Streit, ob nun die Wohngebäudeversicherung oder die Hausratversicherung zuständig ist“, sagt Kathrin Gotthold von Finanztip. Wenn man beide Verträge beim selben Anbieter abschließe, sei die Schadensregulierung einfacher. „Dann müssen sich die Versicherer nicht erst einigen, wer für welchen Schaden aufkommt.“