Berlin. Sonderausgaben bringen bei der Steuererklärung teils viel Geld: Bei Spenden, Kirchensteuer und Co. ist aber einiges zu beachten.

Im vierten Teil der Steuerserie von Finanztip geht es um die Sonderausgaben. Damit können Steuerzahler ihre Einkommensteuer erheblich senken. Denn das Finanzamt berücksichtig von sich aus nur den Sonderausgaben-Pauschalbetrag von 36 Euro, bei zusammen veranlagten Verheirateten 72 Euro.

Doch die meisten Steuerzahler haben deutlich höhere Sonderausgaben. Gemeint sind mit dem Fachbegriff bestimmte Kosten der „privaten Lebensführung“. In Paragraf 10 des Einkommensteuergesetzes listet der Fiskus alle Posten auf, die er als Sonderausgaben anerkennt.

Steuererklärung 2019: Das sind die wichtigesten Sonderausgaben

  • Spenden
  • Kirchensteuer
  • Berufsausbildungskosten
  • Unterhalt
  • Kinderbetreuung
  • Schulgeld
  • Kranken- und Pflegeversicherung
  • Rentenversicherung
  • Rürup-Rente
  • Riester-Rente

Die Sonderausgaben-Regelungen im Überblick:

1. Spenden

Spenden an gemeinnützige Organisationen sind von der Steuer absetzbar. Besonders stark gefördert werden Parteispenden. Bis zu 20 Prozent der Einkünfte akzeptiert das Finanzamt sofort. Wer mehr spendet, kann den überschießenden Betrag in den Folgejahren als Spendenvortrag nutzen. Spenden und Mitgliedsbeiträge an gemeinnützige Organisationen gehören in die neue Anlage Sonderausgaben.

2. Kirchensteuer

In die Anlage Sonderausgaben gehören auch Kirchensteuer und Kirchgeld. Diese Ausgaben werden vollständig als Sonderausgaben abgezogen.

3. Berufsausbildungskosten

Bis zu 6000 Euro Kosten für die eigene Berufsausbildung, zum Beispiel im Rahmen eines Studiums, sind absetzbar. Bis zum Ende einer Erstausbildung, beispielsweise bis zum Bachelor, sind solche Kosten in die Anlage Sonderausgaben (Zeilen 13/14) einzutragen.

Wird das Studium im Rahmen eines Master-Studiengangs fortgesetzt, zählen diese Ausgaben dagegen als Werbungskosten und gehören in die Anlage N. Das Bundesverfassungsgericht hält die unterschiedliche steuerliche Behandlung von Erst- und Zweitstudium für rechtmäßig (Beschluss vom 19.11.2019).

4. Unterhalt

Für Unterhaltszahlungen an den Ex-Partner gibt es steuerlich zwei Möglichkeiten: ein Abzug als außergewöhnliche Belastungen oder als Sonderausgaben. Als Sonderausgaben, mit dem sogenannten Realsplitting, sind höhere Kosten absetzbar – bis zu 13.805 Euro und zusätzlich die übernommenen Basisbeiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung (Anlage Sonderausgaben).

Allerdings muss der Ex-Partner auf der Anlage U zustimmen, weil er den Unterhalt versteuern muss. Der ehemalige Partner kann verlangen, dass ihm der Steuernachteil auszugleichen ist.

5. Kinderbetreuung

Die Gebühren für die Kita oder eine sonstige Betreuung der eigenen Kinder unter 14 Jahren sind als Kinderbetreuungskosten absetzbar. Je Kind sind bis zu 4.000 Euro drin, das sind zwei Drittel das Höchstbetrags von 6000 Euro. Hierzu ist für jedes Kind eine Anlage Kind auszufüllen.

In dieser Anlage muss auch der Anspruch auf Kindergeld im Jahr 2019 eingetragen werden. Zu beachten ist, dass ab Juli 2019 pro Kind monatlich 10 Euro mehr ausgezahlt wurde. Ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für den Steuerzahler vorteilhafter ist, ermittelt das Finanzamt automatisch.

6. Schulgeld

Zu den öffentlichen Schulen gibt es Alternativen wie Internat, christliche Schule oder Waldorfschule. Wer sein Kind auf solch eine Privatschule oder Schule in freier Trägerschaft schickt und dafür zahlt, kann 30 Prozent, höchstens aber 5000 Euro jährlich an Schulgeld absetzen. Der Höchstbetrag gilt pro Kind. Die Angaben gehören in die Anlage Kind.

7. Kranken- und Pflegeversicherung

Zumindest die Beiträge für eine Basisabsicherung in der Kranken- und Pflegeversicherung erkennt das Finanzamt in voller Höhe als Sonderausgaben an. Auch die für die eigenen Kinder bezahlten Beiträge zählen. Wer einen Anspruch auf Kindergeld hat, trägt diese Aufwendungen in der Anlage Kind seiner Steuererklärung ein; falls nicht, dann in der Anlage Vorsorgeaufwand wie die eigenen Beiträge.

Arbeitnehmer, die weniger als 1900 Euro an Basisbeiträgen haben, können weitere Beiträge als „sonstige Vorsorgeaufwendungen“ absetzen. Dazu zählen die Beiträge für folgende Versicherungen: Krankenzusatz, Arbeitslosen, Risikoleben, Unfall, Erwerbs- und Berufsunfähigkeit sowie Haftpflicht. Für Selbstständige, die (freiwillig) gesetzlich oder privat versichert sind, liegt der Höchstbeitrag bei 2800 Euro. Beiträge darüber hinaus wirken sich nicht steuermindernd aus.

8. Rentenversicherung

In die Anlage Vorsorgeaufwand gehören die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, die Arbeitnehmer ihrer Lohnsteuerbescheinigung entnehmen können. Die meisten Steuerzahler können es sich beim Ausfüllen der Anlage Vorsorgeaufwand leicht machen.

Denn sehr viele Informationen liegen dem Finanzamt bereits als E-Daten vor. Nutzer von Elster oder einer Steuersoftware können diese Daten über den Service „Abruf von Bescheinigungen“ (sogenannter Belegabruf) online abrufen und in ihre elektronische Steuererklärung übernehmen.

9. Rürup-Rente

In Zeile 8 gehören die Einzahlungen in einen Rürup-Vertrag. Insbesondere Selbstständige können damit kräftig Steuern sparen. Für 2019 berücksichtigt das Finanzamt bei der Basisversorgung bis zu 21.388 Euro als Sonderausgaben.

Verheiratete, die sich zusammen veranlagen lassen, können bis zu 42.776 Euro absetzen. Wichtig: Für diese Höchstgrenzen zählen sowohl Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung (siehe Punkt 2) als auch der Rürup-Vertrag.

10. Riester-Rente

Zusätzlich zu den Zulagen, die es für einen Riester-Vertrag gibt, können Besserverdienende von einer Steuerersparnis von mehreren Hundert Euro profitieren. Es zählen Eigenbeiträge und Zulagen bis insgesamt 2100 Euro. Das Finanzamt zieht zwar im Steuerbescheid die Zulagen ab, es verbleibt aber ein Steuer-Guthaben.

Den zusätzlichen Sonderausgabenabzug beantragen Steuerzahler mit der Anlage AV. In Zeile 6 müssen die „beitragspflichtigen Einnahmen im Sinne der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung 2018“ eingetragen werden. Das ist das Bruttoarbeitsentgelt 2018, das der Arbeitgeber in der Meldebescheinigung zur Sozialversicherung ausgewiesen hat.

Mehr Informationen zum Thema Steuererklärung und Finanzen:

  • Nutzen Sie die Zeit während der Corona-Krise, machen Sie die Steuererklärung 2019:
Das hat sich geändert und diese Fristen gelten.

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  • Dieser Beitrag erscheint in einer Kooperation mit finanztip.de. Finanztip ist gemeinnützig und hilft Verbrauchern bei den täglichen Finanzentscheidungen.