Das Finanzamt erkennt bei Riester-Zahlungen sowohl den Eigenbeitrag als auch die staatlichen Zulagen bis zu 2100 Euro pro Jahr an.
Hamburg. Der Lohnsteuerhilfeverein Bayern erzielte 2008 für seine Mitglieder eine durchschnittliche Steuererstattung von 1210 Euro. Für 2009 rechnen die Steuerexperten mit einer ähnlichen Größenordnung. Ein wichtiger Punkt bei der Steuererklärung sind die Riester-Zahlungen. Das Finanzamt erkennt sowohl den Eigenbeitrag als auch die staatlichen Zulagen als Sonderausgabe an. Absetzbar sind Einzahlungen bis zu 2100 Euro pro Jahr.
Beispiel: Ein Arbeitnehmer mit einem Bruttoverdienst von 52 500 Euro musste 2009 vier Prozent in seinen Riester-Vertrag einzahlen, also 2100 Euro. 154 Euro davon erhielt er als Zulage vom Staat, sein Eigenbeitrag belief sich auf 1946 Euro. Die Gesamtprämie von 2100 Euro tragen Steuerzahler in die Anlage „AV-Altersvorsorge“ der Steuerformulare ein. Damit das Finanzamt die tatsächlichen Zahlungen akzeptiert, müssen Sparer die Bescheinigung des Anbieters über geleistete Riester-Beiträge mit einreichen.
Fünf falsche Faustregeln in Finanzdingen
Das Finanzamt führt im Rahmen der Steuererklärung die sogenannte Günstigerprüfung durch. Das heißt die Beamten kontrollieren, ob die Steuerersparnis höher ist als die Summe der gewährten Riester-Zulagen. Ist dies der Fall, erstattet der Fiskus den überzähligen Betrag zurück. In unserem Beispiel lautet die Rechung so: 52 500 Euro Bruttoverdienst verursachen ohne Kirchensteuer eine Steuerschuld von 14 754 Euro. Die Riester-Zahlungen mindern das zu versteuernde Einkommen auf 50 400 Euro, die Steuerforderung sinkt entsprechend auf 13 835 Euro. Unterm Strich beteiligt sich das Finanzamt mit insgesamt 919 Euro an den Riester-Zahlungen – fast die Hälfte des Gesamtbeitrags. Da 154 Euro bereits in Form der Grundzulage an den Sparer geflossen sind, verbleibt ein Erstattungsbetrag von 765 Euro.
Damit die Zulagen stets pünktlich fließen, ist ein Dauerzulagenantrag sinnvoll. Dadurch beantragt der Anbieter jedes Jahr automatisch die Förderung. Für Riester-Sparer mit Kindern ist dies besonders wichtig, denn sie profitieren in erheblichem Umfang von öffentlichen Zulagen. So zahlt der Staat neben der Grundzulage für jedes Kind 185 Euro extra, für von 2008 an geborene sogar 300 Euro. (Quelle: mg/biallo.de)
Weitere Informationen zur Riester-Rente finden Sie bei unserem Vergleichsrechner .