Berlin. Kriminelle machen sich eine Paypal-Funktion zu Nutze, um mit fremder IBAN zu shoppen. So sollten Betroffene auf die Masche reagieren.
Nur fünf Klicks und schon hat man eine Zahlung über PayPal getätigt. So unkompliziert all die Funktionen des Zahlungsdienstleisters auch sein mögen, kann die Bequemlichkeit ihre Tücken haben: Wenn die eigene IBAN-Nummer in die Hände von Kriminellen gelangt, können diese damit Einkäufe bezahlen – und zwar über die Funktion „Zahlen ohne PayPal-Konto“. Vor dieser neuen Betrugsmasche warnt aktuell die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (NRW).
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Wie das konkret funktioniert, zeigt sie anhand des Falls von Kristian W. aus Nordrhein-Westfalen: Der Mann sei von Paypal dazu aufgefordert worden, eine Rechnung in Höhe von 56,75 Euro zu bezahlen; das Geld habe nicht von seinem Konto abgehoben werden können. Das sei für ihn nicht überraschend gewesen, denn er habe überhaupt nichts eingekauft – das Konto existiere bereits seit 2018 nicht mehr. Zwar habe er einen Paypal-Account, aber die alte IBAN sei darin längst gelöscht. Also bezahlte er nicht, worauf Paypal mit dem Brief einer Inkasso-Kanzlei antwortete, die jetzt 88,25 Euro fordert.
PayPal-Betrug über Gastkonto: Zahlungsdienstleister reagiert ausweichend
Schließlich stellte sich heraus, dass Unbekannte seine alte IBAN beim Online-Shopping über die Funktion „Zahlen ohne PayPal-Konto“ – auch „Gastzahlung“ genannt – benutzt und damit gezahlt hatten. Mit dieser Methode erlaubt PayPal das Bezahlen per Lastschrift, ohne dass ein PayPal-Konto angelegt wird.
Eine PayPal-Sprecherin erklärte auf Anfrage der Verbraucherzentrale NRW: „PayPal hat dabei die Rolle eines Zahlungsabwicklers, der dafür zuständig ist, dass die per Lastschrift oder Kreditkarte geleistete Zahlung des Käufers dem PayPal-Konto des Händlers gutgeschrieben wird“.
Auf die Nachfrage der Verbraucherzentrale NRW, ob dabei geprüft wird, dass die angegebene IBAN tatsächlich der Person gehört, die die Bestellung tätigt, sei nur eine ausweichende, allgemeine Antwort von Seiten des Zahlungsdienstleisters gekommen: „PayPal führt im Rahmen der Maßnahmen zu Risikomanagement und Betrugsprävention Sicherheitsprüfungen bei der Abwicklung von Zahlungen durch.“
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Die Verbraucherzentrale schreibt, dass auch in den Bestimmungen für Zahlungen ohne PayPal-Konto keine Aussage dazu getroffen wird, ob und wie angegebene IBAN oder Identitäten geprüft werden. Identitätsprüfungen fänden offensichtlich nur statt, wenn Kunden ein PayPal-Konto eröffnen.
Kristian W. vergleicht das mit einem „Hotel, das von einem Gast lediglich eine Visitenkarte als Identifikation verlangt und nicht etwa einen Lichtbild-Ausweis oder eine Kreditkarte mit PIN. Nach Abreise des Gastes verschickt das Hotel die Rechnung einfach an die auf der Visitenkarte ausgewiesene Adresse.“
Empörung in der Paypal-Community: „PayPal ist keine Hilfe“
Auch in dem Online-Forum „PayPal-Community“ wird Unmut rund um die Zahlung ohne PayPal-Konto laut. Dort schreiben diverse Userinnen und User, dass sie Opfer der gleichen Betrugsmasche geworden seien. Sie kritisieren dabei auch die Bestimmungen und das Vorgehen von PayPal. User „FranticKitten“ etwa schreibt: „Warum wird bei der Erstellung eines Gastkontos nicht geschaut, ob es ein Konto gibt, dass diese E-Mail-Adresse und/oder die IBAN nutzt und dann abgelehnt?“. PayPal sei „keine Hilfe“ und er sei sauer, schreibt der User weiter.
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Andere fragen, warum es keine Möglichkeit gibt, die eigene IBAN eines PayPal-Kontos für Gastzahlungen und somit potenziellen Missbrauch zu sperren und warum PayPal bei Gastzahlungen keinen Cent-Betrag auf die angegebene IBAN überweist und einen Code in den Verwendungszweck schreibt, den man zur Identitätsprüfung dann bei PayPal angeben muss. Einige dieser Fragen habe die Verbraucherzentrale der PayPal-Sprecherin gestellt – jedoch keine Antwort darauf erhalten.
Opfer von PayPal-Betrug: Das sollten Sie beachten – Verbraucherzentrale NRW gibt Tipps
Verhindern lässt sich der Diebstahl der IBAN und deren Verwendung durch Kriminelle über PayPal-Gastzahlungen also vorerst nicht. Aber die Verbraucherzentrale NRW erklärt, wie Nutzerinnen und Nutzer vorgehen sollten, wenn sie Opfer der Masche werden:
- Der Zahlungsaufforderung des Unternehmens widersprechen, da die Abbuchung unerlaubt stattfand.
- Den Betrag von der Bank zurückbuchen lassen. Dafür hat man bei Lastschriften im Normalfall 8 Wochen nach dem Buchungsdatum Zeit; bei unberechtigten Abbuchungen sogar 13 Monate.
- Anzeige erstatten, denn jemand hat die eigenen Daten missbraucht. Falls Inkassoforderungen kommen sollten, können Betroffene sie mit Vorlage der Anzeige bestreiten.
- Wenn Betroffene Forderungen bestreiten, darf kein Eintrag in Auskunfteien wie z. B. bei der Schufa erfolgen. Deshalb sollte man immer handeln statt Forderungen auszusitzen.
Außerdem rät die Verbraucherzentrale NRW, einige grundsätzliche Dinge zu beachten: Die IBAN so selten wie möglich angeben etwa – und schon gar nicht öffentlich lesbar hinterlassen.