Berlin. Fitness, Zahnkontrolle, Krebsscan: Aktive Vorsorge kann bares Geld von der Krankenkasse bringen. Wichtig sind Planung und dieser Stichtag.
Gesetzliche Krankenkassen sind dazu verpflichtet, gesundheitsbewusstes Verhalten ihrer Versicherten zu belohnen: mit dem kasseneigenen Bonus. Dabei unterscheiden sich die Kassen jedoch erheblich in den Bedingungen und der Höhe der Auszahlungen. Der Geldratgeber Finanztip erklärt, wie Versicherte das Beste aus ihrem Bonusprogramm herausholen können.
Krankenkassen zahlen Bonus für gesundes Verhalten
Gesundes Verhalten zahlt sich aus: Krankenkassen honorieren Vorsorgeuntersuchungen wie die Krebsvorsorge oder die jährliche Zahnkontrolle mit einem Geldbonus. Auch Impfungen, eine Mitgliedschaft im Fitnessstudio oder andere sportliche Aktivitäten werden belohnt. Manche Krankenkassen gehen noch weiter und zahlen sogar Boni, wenn Versicherte gesunde Vitalwerte, etwa einen normalen Blutdruck, nachweisen können.
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Wie hoch die Boni ausfallen können
Für einzelne Maßnahmen wie Vorsorgeuntersuchungen, Impfungen oder Gesundheitskurse zahlen die meisten Krankenkassen Beträge zwischen fünf und 20 Euro im Jahr.
Einige Bonusprogramme belohnen nicht jede Maßnahme einzeln, sondern bündeln verschiedene Aktivitäten. So gibt es oft einen höheren Bonus, wenn Versicherte jeweils eine Maßnahme aus den Bereichen Sport, Vorsorge und Vitalwerte nachweisen können. Dafür gibt es dann aber meist einen satten Bonus von bis zu 100 Euro im Jahr.
Die Unterschiede zwischen den Krankenkassen sind groß, was das folgende Beispiel zeigt: Ein Versicherter geht innerhalb eines Jahres einmal zur Darmkrebs- und Hautkrebsvorsorge und zur Zahnkontrolle. Zusätzlich bekommt er eine Reise- und eine Grippeschutzimpfung und ist Mitglied im Fitnessstudio. Außerdem lässt er sich von seinem Hausarzt normale Blutdruckwerte bestätigen und ist Nichtraucher. Der Finanztip-Vergleich zeigt: Während einige Kassen für dieses Engagement lediglich 30 Euro zahlen, bieten andere bis zu 150 Euro im Jahr.
Bonusheft rechtzeitig einreichen
Damit der Bonus auch ausgezahlt wird, müssen Versicherte ihr Bonusheft rechtzeitig bei ihrer Krankenkasse einreichen. Für Maßnahmen aus dem Vorjahr gilt in der Regel der 31. März als Stichtag. Einige Krankenkassen nutzen noch das klassische Bonusheft auf Papier, während andere eine digitale Einreichung über die Kassen-App ermöglichen. Nach Meldung an die Krankenkasse ist der Bonus meist innerhalb weniger Tage oder Wochen auf dem Konto.
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Manche Kassen bieten zwar auch die Möglichkeit, den Bonus in Sachleistungen wie Brillen oder Gesundheitskurse einzulösen oder ihn in Payback-Punkte umzuwandeln. Solche Punkte verfallen aber meist nach ein paar Jahren und sind an bestimmte Shops gebunden – sind also weniger flexibel als Bargeld. Besser ist es also, sich das Geld direkt aufs Konto auszahlen zu lassen.
Wann sich ein Krankenkassenwechsel lohnt
Wer im nächsten Jahr mehr Bonus von seiner Krankenkasse erhalten will, kann auch über einen Krankenkassenwechsel nachdenken. Denn die Höhe der Boni variiert zwischen den Krankenkassen teilweise erheblich. Finanztip rät daher, vor einem Wechsel das Bonusprogramm der Krankenkasse zu überprüfen, sofern Versicherte viele Vorsorge- oder Präventionsmaßnahmen in Anspruch nehmen möchten. Mit dem Finanztip-Krankenkassenvergleich lässt sich schnell herausfinden, welche Kasse optimal zu den eigenen Bedürfnissen passt. Auch die möglichen Boni der Krankenkassen sind dort einsehbar.
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Besonders zum Jahreswechsel kann sich ein Krankenkassenwechsel lohnen, da die Versicherungen im Dezember ihre Zusatzleistungen, einschließlich der Bonusprogramme, neu festlegen. Außerdem werden die Zusatzbeiträge für das kommende Jahr bestimmt. Da der durchschnittliche Zusatzbeitrag für 2025 im Durchschnitt von 1,7 Prozent auf 2,5 Prozent steigen soll, kann sich der Wechsel zu einer günstigeren Kasse mit guten Zusatzleistungen gerade in diesem Jahr richtig auszahlen.
Ein Wechsel ist unkompliziert: Nach der Anmeldung bei der neuen Krankenkasse kümmert diese sich um die Kündigung bei der alten. Wichtig ist jedoch, die Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Monatsende zu beachten. Wer also im Januar nächsten Jahres zu einer anderen Kasse wechselt, ist dort ab April Mitglied.
Dieser Beitrag erscheint in Kooperation mit finanztip.de. Deutschlands führender Geldratgeber ist Teil der gemeinnützigen Finanztip Stiftung.
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