Berlin. Auch bei kleinen Einschränkungen kann es Hilfe geben: Der Pflegegrad 1 öffnet die Tür zu finanzieller Unterstützung. Wie man sie bekommt.

  • Finanzielle Hilfe von der Pflegekasse wird erst ab einem anerkannten Pflegegrad gewährt
  • Pflegegrad 1 unterstützt Menschen mit geringen Einschränkungen und fördert den Erhalt der Selbstständigkeit
  • Wann sollte man sie beantragen? Und welche Leistungen stehen zu? Die Infos

Mit Hilfe geht vieles leichter. Das ist uns allen zwar klar. Doch so manche Person bekommt diese Weisheit erst im Alter oder in besonders schwierigen Situationen zu spüren. Das Gute: Wer dauerhaft auf Hilfe im Alltag angewiesen ist, hat in Deutschland Anspruch auf Unterstützung durch die Pflegekasse.

Die sollte man sich früh genug holen. Denn sie schützt auch vor weiterer Überforderung und Unfällen. Besonders in den niedrigeren Pflegegraden 1 und 2.

Pflegebedürftigkeit in Deutschland: Zahlen, Fakten und Unterstützungsmöglichkeiten

Mehr als fünf Millionen Menschen gelten in Deutschland als pflegebedürftig. Meist werden Pflegebedürftige zu Hause durch pflegende Angehörige versorgt. Die können sich bei ambulanten Pflegediensten Unterstützung holen.

Finanzielle Unterstützung von der Pflegekasse gibt es erst mit einem Pflegegrad, also wenn man pflegebedürftig ist. Das Gesetz unterscheidet fünf Pflegegrade – je höher, desto höher sind die Pflegeleistungen. In welchen Pflegegrad man eingestuft wird, beurteilt ein Gutachter oder eine Gutachterin nach den gesetzlichen Vorgaben. Es kommt dabei darauf an, wie stark eine Person in ihrer Selbständigkeit eingeschränkt ist.

Pflegegrad 1: Die neue Unterstützung für Menschen mit leichten Einschränkungen

Den geringsten Pflegegrad, Pflegegrad 1, gibt es erst seit 2017. In dem Jahr wurde die Systematik von Pflegestufen auf Pflegegrade umgestellt. Unter anderem, um die Pflegebedürftigkeit von Menschen differenzierter beschreiben zu können. Dafür wurden die alten Pflegestufen 1 bis 3 von fünf Pflegegraden abgelöst. Vom Pflegegrad 1 können Menschen profitieren, die geringe Einschränkungen haben. Das können Demenzkranke zu Beginn ihrer Erkrankung sein. Oder Personen mit Wirbelsäulen- oder Gelenkerkrankungen, die zwar körperliche Schwierigkeiten haben, aber sonst noch fit sind. Und daher nicht ins alte System der Pflegestufen gepasst haben.

Mehr denn je gilt: Auch Angehörige müssen darauf achten, ob sich ein Familienmitglied im Alltag zunehmend schlechter zurechtfindet – und früh eingreifen. Denn es geht auch um Vorsorge. Leistungen der Pflegeversicherung für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 konzentrieren sich darauf, Selbstständigkeit möglichst lange zu erhalten. Frühzeitige Hilfestellungen sind dabei wichtig. Pflegebedürftige mit geringen Einschränkungen sollen möglichst weiter in der eigenen, vertrauten häuslichen Umgebung bleiben können. Ein Wunsch, den viele Pflegebedürftige äußern.

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Sowohl Pflegebedürftigen als auch Angehörigen steht eine ausführliche Beratung rund um die Pflege zu. Außerdem gibt es Zuschüsse, unter anderem bis zu 4000 Euro je Umbaumaßnahme von der Pflegekasse, um die Wohnung oder das Haus anzupassen oder umzubauen. Die Beratung hilft dabei, zu entscheiden, was wirklich hilft. Handläufe oder Griffe? Eine bodengleiche Dusche oder breitere Türen? Wo es kostenlose Beratung in der Nähe gibt, kann man über die Datenbank zur Pflege der Stiftung ZQP, Zentrum für Qualität in der Pflege, herausfinden. Auch die Pflegekasse hilft bei der Suche weiter.

Zuschüsse und Leistungen: So profitieren Pflegebedürftige

Als Leistungen aus der Pflegeversicherung bekommt die pflegebedürftige Person außerdem Geld. Den Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro kann man zum Beispiel für Putz- oder Haushaltshilfen ausgeben. In Pflegegrad 1 sogar für ambulante Pflegedienste, die beim Anziehen, Duschen, Waschen helfen. Das ist in den höheren Pflegegraden nicht mehr möglich. Die 125 Euro werden allerdings nicht direkt überwiesen. Vielmehr können Aufträge damit verrechnet werden.

Weiter gibt es eine Pauschale für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, also etwa für Einmalhandschuhe, aber auch Desinfektionsmittel. Außerdem stellt die Pflegekasse Hilfen wie Pflegebett oder Waschwagen. Sie zahlt auch einen Hausnotruf, der es alleinstehenden alten oder körperlich eingeschränkten Menschen erleichtert, bei einem Notfall per Knopfdruck unkompliziert selbstständig und direkt Hilfe anzufordern. Wer sich bereits mit Pflegegrad 1 für die vollstationäre Pflege in einem Pflegeheim entscheidet, bekommt einen Zuschuss in Höhe von 125 Euro monatlich.

Aktiv bleiben: Gemeinschaft und Förderung für Seniorinnen und Senioren

Ob in vollstationären oder sonstigen Pflegeeinrichtungen: Jeder sollte die Möglichkeit nutzen, in speziellen Gruppen Unterstützung zu finden, sei es in der Demenzgruppe oder in der Rheumagruppe.

Alle Pflegebedürftigen haben Anspruch auf zusätzliche Betreuung und sogenannte Aktivierung – bei letzterem geht es um körperliches sowie geistiges Fithalten. Singen, sportliche Betätigung, gemeinsames Kochen – vieles ist möglich. Es lohnt sich daher, besser früher als später prüfen zu lassen, ob einem selbst oder Angehörigen ein Pflegegrad bereits zusteht.

Dieser Beitrag erscheint in Kooperation mit finanztip.de. Der Geld-Ratgeber für Verbraucher ist Teil der gemeinnützigen Finanztip-Stiftung.

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