Berlin. Viele haben ihre Gesundheitskarte immer dabei. Was aber nur wenige wissen: Sie können auf dieser Karte Notfalldaten speichern lassen.

In Deutschland muss jede Person krankenversichert sein. Das heißt auch, dass jede Person – theoretisch – im Besitz einer elektronischen Gesundheitskarte ist. Was viele Versicherte nicht wissen: Sie können, völlig unabhängig von der bald startenden Pateintenakte, Notfalldaten auf dieser Karte speichern lassen, etwa zu Allergien oder Vorerkrankungen. Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Gesundheitskarte: Für welche Situationen sind die Notfalldaten gedacht?

Bei einem medizinischen Notfall muss es schnell gehen. Aber nicht immer sind die Betroffenen ansprechbar. Schnell abrufbare Informationen über den Gesundheitszustand der Patientinnen und Patienten können dann Leben retten. „In Rettungsstellen kommt es jeden Tag zu Situationen, in denen Patientinnen und Patienten aus unterschiedlichen Gründen nicht zur Anamnese beitragen können – zum Beispiel aufgrund von Schmerzen, dementiellen Erkrankungen, Drogenabusus oder Sprachbarrieren“, erklärt der Präsident der Bundesärztekammer, Klaus Reinhardt.

Krankenversicherungskarten diverser Krankenkassen liegen übereinander
Nur die wenigsten wissen, dass Notalldaten auf der Gesundheitskarte gespeichert werden können. © DPA Images | Jens Kalaene

Ein Notfalldatensatz ist nach Angaben des Betreibers der zentralen Plattform für digitale Anwendungen im deutschen Gesundheitswesen, der Firma Gematik, vor allem für Patienten mit komplexer Krankengeschichte, für Menschen mit seltenen Erkrankungen, schweren Allergien oder Schwangeren sinnvoll.

Welche Daten auf der Krankenkarte können gespeichert werden?

Ob jemand einen Notfalldatensatz anlegen will, entscheidet jede Person ausschließlich selbst. Sie legt auch fest, wer den Notfalldatensatz wann einsehen kann und wer im Notfall zu benachrichtigen ist, etwa Familienangehörige und die behandelnde Praxis. Es können auch weitere Informationen ergänzt werden - ob und wo ein Organspendeausweis oder eine Vorsorgevollmacht vorliegen.

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Darüber hinaus empfiehlt der Plattformbetreiber, Medikationspläne, Allergien oder Vorerkrankungen dort abzuspeichern. Über die entsprechenden Empfehlungen für im Notfall relevante Diagnosen, Vorerkrankungen oder Operationen gibt es eine von Medizinerinnen und Mediziner ausgearbeitete Liste, die abgefragt werden kann. Ein Patient kann dabei grundsätzlich verfügen, dass bestimmte Angaben, etwa zu psychischen Erkrankungen, nicht in den Datensatz aufgenommen werden.

Wie werden die Daten auf der Gesundheitskarte gespeichert?

In Absprache mit dem Arzt oder der Ärztin und dem medizinischen Personal von Praxis oder Klinik können die Daten auf der Gesundheitskarte gespeichert werden. Dies geschieht über das entsprechende Computersystem, an das Praxen und Kliniken angeschlossen sind. Zwingend vorgeschrieben ist dazu die Einwilligung des Patienten und ein Aufklärungsgespräch. Der Datensatz ist dann auf der Karte, aber auch als Kopie in der elektronischen Dokumentation des anlegenden Arztes gespeichert.

Der Patient sollte nach dem Speichern auch eine Infobroschüre und einen Papierausdruck des Datensatzes ausgehändigt bekommen. „Der Aufwand ist gering, der Nutzen aber immens. Deshalb werben wir dafür, die Notfalldaten auf der elektronischen Gesundheitskarte zu hinterlegen“, sagt Susanne Johna, Vizepräsidentin der Bundesärztekammer.

Wer kann die Daten einsehen?

Im Notfall können folgende Ärztinnen und Ärzte die Daten ohne Zustimmung auslesen, etwa auch mit einem mobilen Lesegerät: Notarzt und Rettungsdienst, Mediziner in der Notaufnahme und auch Arzt oder Zahnärztin im ambulanten Bereich. Mögliche Gründe dafür sind Bewusstseinsstörungen, starke Beschwerden oder Sprachbarrieren.

Auch ohne Notfall kann der Datensatz mit Einwilligung der Patienten ausgelesen werden. „Allein die Übergabe der Gesundheitskarte ans Praxispersonal kann dabei aber noch nicht als Zustimmung für das Auslesen gewertet werden“, teilt Gematik mit.

Gibt es im Notfall eine Auslesepflicht der Daten?

Nein. So klar formuliert gibt es diese nicht. Dennoch bestehe nach Gematik-Angaben unter Berücksichtigung der Dynamik einer Notfallsituation eine ärztliche Pflicht zur Befunderhebung. Diese könne auch die Nutzung des Notfalldatensatzes einbeziehen.

Was passiert bei Verlust der Karte oder wenn ich eine neue Karte erhalte?

Bei Verlust der Karte oder nach dem Ablauf der Gültigkeit muss der Notfalldatensatz erneut erstellt werden. In diesem Fall können Ärztinnen und Ärzte, die zuletzt die Notfalldaten auf der alten Gesundheitskarte gespeichert oder aktualisiert haben, diese auf die neue Karte übertragen.

Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)Private Krankenversicherung (PKV)
BeitragVom Einkommen abhängig: Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen sich den Beitrag.Setzt sich aus individuellem Risiko und gewähltem Tarif zusammen: Beiträge werden vom Versicherten getragen, der Arbeitgeber zahlt einen Zuschuss.
LeistungEin einheitlicher Leistungskatalog für alle Versicherten ist gesetzlich festgelegt.Die Leistungen sind individuell wählbar und abhängig vom gewählten Tarif. Oft sind die Leistungen umfangreicher als in der GKV.
ZugangPflichtversicherung für Arbeitnehmer unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze, freiwillige Versicherung möglich.Zugänglich für Selbstständige, Beamte, Studenten und Arbeitnehmer über der Jahresarbeitsentgeltgrenze.
VergleichSolidarprinzip: Kosten werden unter allen Mitgliedern verteilt, unabhängig vom individuellen Gesundheitsrisiko.Äquivalenzprinzip: Beitrag richtet sich nach Alter, Gesundheitszustand und Leistungsumfang.
KostenGrundsätzlich gleichbleibende Beiträge im Alter; gesetzliche Zuzahlungen für bestimmte Leistungen können anfallen.Beiträge können im Alter steigen; private Krankenversicherungen bieten oft Tarife mit Altersrückstellungen an, um Kostensteigerungen abzufedern.
VersicherungspflichtFür Arbeitnehmer unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze, für bestimmte Gruppen wie Rentner und Arbeitslose besteht Versicherungspflicht.Keine Versicherungspflicht; Versicherung wird privat abgeschlossen und ist nicht einkommensabhängig.
WechselWechsel in die PKV möglich, wenn Einkommen dauerhaft über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt.Rückkehr in die GKV ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich, z. B. bei Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung.
KostenübernahmeDirekte Abrechnung mit den Leistungserbringern durch die Krankenkasse.Versicherte erhalten Rechnungen direkt vom Leistungserbringer und reichen diese zur Erstattung bei der PKV ein.
ZusatzkostenGesetzlich festgelegte Zuzahlungen für Medikamente, Heil- und Hilfsmittel; Möglichkeit für zusätzliche private Zusatzversicherungen.Höhere Selbstbeteiligungen möglich, je nach Tarif; Zusatzversicherungen für Bereiche, die nicht durch den Basistarif abgedeckt sind.