Berlin. In vielen Betrieben gibt es Weihnachtsgeld – doch längst nicht in allen. Hat man einen Anspruch? Die wichtigsten Fragen und Antworten.
- Weihnachten ist teuer – das Weihnachtsgeld kommt da wie gerufen
- Doch längst nicht alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten es
- Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick
Weihnachtsgeld ist eine schöne Sache für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen zum Jahresende. Tatsächlich bekommt aber nur etwas mehr als die Hälfte aller Beschäftigten die jährliche Sonderzahlung. Was in diesen Fällen tatsächlich gezahlt wird, hängt vom Unternehmen, von der Branche und nicht zuletzt von den Regelungen im Arbeits- oder Tarifvertrag ab.
Viele bekommen ein halbes Monatsgehalt, einige sogar ein volles, ein 13. Monatsgehalt. Im Durchschnitt erhalten Arbeitnehmer, die mit einem Tarifvertrag arbeiten, im Jahr 2024 Weihnachtsgeld in Höhe von 2987 Euro brutto, oft schon mit dem Novembergehalt. Ohne Tarifvertrag gibt es meist deutlich weniger oder sogar gar nichts. Die wichtigsten Fragen und Antworten:
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Weihnachtsgeld: Wer hat überhaupt Anspruch?
Ein Anrecht auf Weihnachtsgeld haben Beschäftigte nur, wenn sich der Arbeitgeber im Arbeits- oder Tarifvertrag oder in anderer Weise dazu verpflichtet hat – ansonsten nicht. Es gibt aber viele Unternehmen, die jedes Jahr Weihnachtsgeld zahlen, ohne dass es dazu etwas Schriftliches gibt. Geschieht das mindestens drei Jahre in Folge ohne Vorbehalt, spricht das Bundesarbeitsgericht von einer betrieblichen Übung.
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Dann können die Beschäftigten daraus ein Anrecht auf Weihnachtsgeld ableiten. Anders ist es, wenn der Arbeitgeber immer wieder betont hat, dass es sich um eine freiwillige Leistung handelt, auf die die Beschäftigten in der Zukunft keinen Anspruch haben. Dann kann das Unternehmen jedes Jahr frei entscheiden, ob es Weihnachtsgeld zahlt oder nicht.
Abzüge beim Weihnachtsgeld: Was kommt netto an?
Oft bleibt vom Weihnachtsgeld weniger übrig als gehofft. Das liegt an den Abzügen. Von der Zahlung werden Beiträge für die Sozialversicherung abgeführt. Zudem wird die Sonderzahlung voll versteuert. Sie zählt zu den sonstigen Bezügen, für die die Lohnsteuer nach der Jahreslohnsteuertabelle ermittelt wird. Damit fällt die Lohnsteuer für das Weihnachtsgeld oft sogar höher aus als für das normale Gehalt. Wie hoch die Abzüge tatsächlich sind, sehen Beschäftigte dann auf ihrer November-Abrechnung.
Doch es gibt sogar Möglichkeiten, solche hohen Belastungen zu vermeiden: Arbeitgeber können ihren Beschäftigten noch bis zum 31. Dezember 2024 eine Inflationsausgleichsprämie zahlen, sofern sie es in den vergangenen zwei Jahren noch nicht getan haben. Sonderzahlungen bis zu einem Betrag von 3000 Euro sind hier steuerfrei und auch sozialversicherungsfrei. Das lohnt sich, auch falls Arbeitgeber diese Sonderzahlung noch nicht in voller Höhe pro Mitarbeiter ausgeschöpft haben.
Gibt es Weihnachtsgeld bei Elternzeit oder Krankheit?
Arbeitgeber dürfen grundsätzlich das Weihnachtsgeld kürzen, zum Beispiel wenn Beschäftigte längere Zeit krank waren, ein Sabbatical nehmen oder in Elternzeit sind. Ob eine Kürzung rechtens ist, hängt vom Einzelfall ab. Meist ist im Arbeitsvertrag oder im Tarifvertrag genau festgehalten, wann die Sonderzahlung gekürzt werden darf.
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In einem Fall aber hat das Bundesarbeitsgericht zugunsten des Arbeitnehmers entschieden: Obwohl dieser das ganze Jahr über krank war, stand ihm Weihnachtsgeld zu – der Arbeitgeber durfte die Sonderzahlung nicht einseitig kürzen (Az. 10 AZR 116/22).
Job gekündigt: Gibt es trotzdem Weihnachtsgeld?
Wer während des Jahres seinen Job gekündigt hat und bisher immer Weihnachtsgeld bekommen hatte, kann vielleicht noch Ansprüche gegen seinen alten Arbeitgeber geltend machen. Entscheidend ist, was der Arbeitgeber mit dem Weihnachtsgeld bezweckt hat.
Soll es zusätzlicher Lohn für geleistete Arbeit sein, können Ex-Mitarbeiter bei einer Kündigung das Weihnachtsgeld verlangen – für jeden Monat im alten Unternehmen anteilig ein Zwölftel des Weihnachtsgelds. Verlangt ein Arbeitgeber nach der Kündigung die Rückzahlung von Weihnachtsgeld, empfehlen wir, sich rechtlich beraten zu lassen. Denn nicht immer sind solche Forderungen berechtigt.
Lässt sich über Weihnachtsgeld verhandeln?
Ganz generell gilt: Über Weihnachtsgeld kann man auch verhandeln, wenn es nicht ohnehin in einem Tarifvertrag geregelt ist. Das geht schon im Bewerbungsverfahren oder im Mitarbeitergespräch. Damit nicht jedes Jahr infrage steht, ob es Weihnachtsgeld gibt, ist es ratsam, den Anspruch darauf in den Arbeitsvertrag aufnehmen zu lassen oder in einer Zusatzvereinbarung zu regeln.
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Günstig ist es, wenn die Höhe der Sonderzahlung nicht als feste Summe festgelegt ist, sondern als Anteil vom jeweiligen Bruttogehalt. So erhöht sich das Weihnachtsgeld auch mit jeder Gehaltserhöhung.
Weitere Tipps und Informationen hat Finanztip im Ratgeber Weihnachtsgeld zusammengestellt.
Dieser Beitrag erscheint in Kooperation mit finanztip.de. Deutschlands führender Geldratgeber ist Teil der gemeinnützigen Finanztip Stiftung.
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