Berlin. Paare haben viele Möglichkeiten, gemeinsame Ausgaben aufzuteilen: 50/50, anteilig nach Gehalt oder ganz anders. Was Finanztip empfiehlt.
„Reden ist Silber, Schweigen ist Gold“ – diese Redewendung ist sicherlich in vielen Situationen klug. Einfach mal nicht reden oder Momente unkommentiert geschehen lassen. Doch in Partnerschaften, gerade wenn es um die Finanzen geht, kann Schweigen zu ernsthaften Problemen führen. Ein Jobverlust, eine berufliche Weiterbildung oder ein Umzug in eine teurere Wohnung können das Budget erheblich belasten. Daher ist es unerlässlich für Paare, offen über Geld zu sprechen.
Noch herausfordernder wird es, wenn Kinder geplant sind. Denn Kinder bedeuten nicht nur höhere Ausgaben, sondern durch Elternzeit und Teilzeit oft auch ein geringeres Einkommen.
Dabei haben vor allem Mütter das Nachsehen. Im Laufe ihres Erwerbslebens verdienen Mütter durchschnittlich 737.000 Euro in West- beziehungsweise 503.000 Euro in Ostdeutschland weniger im Vergleich zu Frauen ohne Nachwuchs. Das hat eine Studie der Bertelsmann-Stiftung aus dem Jahr 2020 ergeben. Das Einkommen von Vätern hingegen steigt während ihres Erwerbslebens um bis zu 20 Prozent im Vergleich zu kinderlosen Männern.
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Kosten als Paar: Gemeinsame Ausgaben fair aufteilen
Wie also die finanzielle Last gerecht verteilen? Finanztip hat sich angeschaut, wie Paare gemeinsame Kosten – etwa für Miete, Versicherungen, Lebensmittel oder Restaurantbesuche – aufteilen können. Drei Modelle im Überblick:
1. Alle Kosten halbieren
Dieses Modell eignet sich für Paare mit ähnlichem Einkommen. Beide zahlen genau die Hälfte der gemeinsamen Kosten. Nehmen wir Emil und Lea: Wenn jeweils beide 3000 Euro netto verdienen und die gemeinsamen Ausgaben 2000 Euro betragen, zahlt jede Person 1000 Euro. Diese Methode ist unkompliziert und wird bei ähnlichem Einkommen oft als fair empfunden.
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2. Anteilig nach Einkommen
Verdient eine Person deutlich mehr als die andere, können Paare die Kosten prozentual nach Einkommen aufteilen. Ein Beispiel: Emil verdient mit 4000 Euro doppelt so viel wie seine Freundin Lea mit 2000 Euro. Ihre gemeinsamen Ausgaben belaufen sich auf 2000 Euro. Diese teilen sie anteilig auf. Emil übernimmt daher zwei Drittel der Ausgaben, also 1333 Euro. Lea übernimmt mit 666 Euro das restliche Drittel. Damit sind beide entsprechend ihren finanziellen Möglichkeiten gleich belastet – relativ gesehen.
3. Gleicher finanzieller Spielraum für beide Partner
Ein weiteres Modell zielt darauf ab, dass beide Personen den gleichen finanziellen Spielraum haben, nachdem gemeinsame Kosten beglichen sind. Die Lösung bietet sich etwa an, wenn eine Person aufgrund gemeinsamer Kinder weniger Erwerbsarbeit verrichtet und dadurch weniger verdient.
In unserem Beispiel verdienen Emil und Lea zunächst je 3000 Euro. Dann kommen Kinder hinzu und Lea reduziert ihre Arbeitszeit. Sie verdient nur noch 1000 Euro. Emil verdient weiterhin 3000 Euro. Damit beide am Monatsende gleich viel Geld zur Verfügung haben, kommt Emil allein für die gemeinsamen Kosten von 2000 Euro auf. Dadurch bleibt jeder Person 1000 Euro. Dieses Modell, mit dem sich Paare finanziell gleichstellen, stellt Finanztip samt Excel zur Berechnung in einer eigenen Folge des Podcasts „Auf Geldreise“ vor.
Gemeinschaftskonto: Finanztip vergleicht drei Modelle
Haben sich Paare für ein Modell entschieden, geht es an die Umsetzung. Mit einem Gemeinschaftskonto, das Paare ergänzend zum eigenen Girokonto führen können, müssen anfallende Ausgaben nicht ständig miteinander verrechnet werden.
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Für ein Gemeinschaftskonto sollte das Paar zunächst ausrechnen, wie hoch die gemeinsamen Kosten sind. Nur die sollten über das Gemeinschaftskonto laufen. Das ist aus zwei Gründen relevant:
- Zum einen beugen Paare vor, sich wegen der gemeinsamen Ausgaben zu streiten.
- Zum anderen vermeiden sie die Schenkungssteuer, die anfallen kann, wenn eine Person eine größere Summe auf das Gemeinschaftskonto einzahlt. Gerade für Unverheiratete, die nur einen Steuerfreibetrag von 20.000 Euro haben, kann das schnell teuer werden.
Je nachdem, wie Paare die Kosten aufteilen, zahlen sie entweder
- genau gleich viel oder
- anteilig nach Einkommen auf das Gemeinschaftskonto ein.
- Oder so viel, dass beide auf ihren Privatkonten genau gleich viel Geld übrighaben, nachdem sie den Rest aufs gemeinsame Konto gepackt haben.
Schulden und Kredite: Wer haftet beim Gemeinschaftskonto?
Übrigens: Ein Gemeinschaftskonto gehört dem Paar gleichermaßen. Beide können frei über das Geld verfügen, haften aber auch gemeinsam für Schulden. Paare sollten also unbedingt vorab über ihre finanzielle Situation, auch Schulden und Konsumkredite sprechen. Regelmäßige Geldgespräche helfen zudem, um bestehende Absprachen an die aktuelle Lebenssituation anzupassen.
Dieser Beitrag erscheint in Kooperation mit finanztip.de. Der Geld-Ratgeber für Verbraucher ist Teil der gemeinnützigen Finanztip-Stiftung.
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