Das umstrittene Meldegesetz soll jetzt nachgebessert werden. Datenweitergabe soll nur mit expliziter Einwilligung möglich sein.
Berlin. Der Bundesrat hat das umstrittene Meldegesetz vorerst gestoppt und zur Nachbesserung in den Vermittlungsausschuss überwiesen. Das Gesetz erlaubt in der vom Bundestag gebilligten Fassung den Einwohnermeldeämtern, persönliche Daten an Firmen und Adresshändler weiterzugeben, wenn die betroffenen Bürger nicht widersprechen. Die Länderkammer forderte am Freitag, die Datenweitergabe dürfe nur erfolgen, wenn die Betroffenen eingewilligt haben.
Das Meldegesetz war bereits in der Sommerpause heftig in die Kritik geraten. Denn der Bundestag hatte die „Fortentwicklung des Meldewesens“ am 28. Juni mit den Stimmen von Schwarz-Gelb verabschiedet. Fünf Minuten zuvor war das EM-Halbfinalspiel Deutschland-Italien angepfiffen worden. Nur wenige Abgeordnete saßen im Plenum. Die Reden wurden zu Protokoll gegeben. Darüber gab es anschließend viel Empörung.
Die ursprünglich vorgesehene Regelung, wonach die Datenweitergabe nur nach expliziter Einwilligung der Bürger möglich sein sollte, hatten die zuständigen Bundestagsausschüsse geändert. Der Bundesrat verlangt jetzt eine Rückkehr zu dieser Einwilligungslösung.
Knapp 200.000 Unterschriften gegen Meldegesetz
Das Bündnis „Meine Daten sind keine Ware“ hatte dem rheinland-pfälzische Ministerpräsidenten Kurt Beck (SPD) am Freitag vor der Sitzung des Bundesrates 196.278 Unterschriften gegen das umstrittene Meldegesetz überreicht. Dies teilte der Verbraucherzentrale Bundesverband in Berlin mit.
Die Unterzeichner fordern von den Ländern, die Weitergabe von Meldedaten künftig nur nach ausdrücklicher Einwilligung der Bürger bei den Meldebehörden zu erlauben. Das Gesetz in seiner jetzigen Form würde es Einwohnermeldeämtern erlauben, persönliche Daten an Firmen und Adresshändler weiterzugeben, wenn die betroffenen Bürger nicht widersprechen.