Vorsorge soll nach Willen der Union für Eltern vorgeschrieben werden. Nur wer zur Vorsorge geht, bekommt Eltern- und Betruungsgeld.

Düsseldorf. Nur wer mit seinen Kindern zur Vorsorgeuntersuchung beim Kinderarzt, den sogenannten U-Untersuchungen geht, soll künftig Elterngeld und das geplante Betreuungsgeld bekommen. Entsprechende Pläne gibt es in der Unionsfraktion im Bundestag. Wie die "Rheinische Post" aus Koalitionskreisen erfuhr, soll die neue Pflicht zur Vorsorge zeitgleich mit dem Betreuungsgeldgesetz auf den Weg gebracht werden.

+++Ministerin Schröder vertraut auf Korrekturen beim Betreuungsgeld+++

+++Behörde kontrolliert, ob Eltern mit ihren Kindern zum Arzt gehen+++

Das Betreuungsgeld für Eltern, die für ihre Kleinkinder keine öffentlich geförderte Betreuung in Anspruch nehmen, soll Anfang 2013 in Kraft treten. Sie sollen dann 100 Euro für einjährige Kinder und ab 2014 monatlich 150 Euro für ein- und zweijährige Kinder erhalten.

Nordrhein-Westfalen und zehn weitere Bundesländer wollen mit einem Entschließungsantrag im Bundesrat das umstrittene Betreuungsgeld aber doch noch verhindern. Entschließungen des Bundesrats sind für die Bundesregierung oder den Bundestag rechtlich nicht verbindlich.

Auch in Hamburg ist nach den tragischen Todesfällen von Jessica in Jenfeld und Lara-Mia in Wilhelmsburg immer wieder über die Einführung einer verpflichtenden Vorsorgeuntersuchung gesprochen worden. Im Rahmen eines zweijährigen Modellversuchs "Erinnerungs- und Meldewesen" für die Untersuchungen U6 (10. bis 12. Lebensmonat) und U7 (21. bis 24. Lebensmonat) werden die Sorgeberechtigten von rund 33.000 Kindern durch ein Anschreiben von Gesundheitssenator Dietrich Wersich (CDU) auf die Notwendigkeit des Arztbesuchs hingewiesen. Alle Anschreiben sind auch in Englisch, Türkisch, Darsi ("Afghanisch"), Serbisch und Russisch gehalten.Dem Schreiben liegt eine frankierte Karte bei, die nach der Untersuchung vom Arzt abgezeichnet und durch die Eltern an die Behörde zurückgeschickt werden muss. Erfolgt keine Rückmeldung, werden die Eltern erneut angeschrieben.

Mit Marterial von epd