Die Bundesregierung will die persönlichen Daten von Arbeitnehmern besser vor Überwachung schützen. Technisch ist es möglich, alle Aktionen des...
Die Bundesregierung will die persönlichen Daten von Arbeitnehmern besser vor Überwachung schützen. Technisch ist es möglich, alle Aktionen des Mitarbeiters am Firmen-PC mitzuverfolgen: jede Tastatureingabe, jede angesurfte Internetadresse, jede E-Mail, sogar Passwörter, sagt Joachim Posegga, Professor für IT-Sicherheit an der Uni Passau. Eine spezielle Software überwache das Tippen und notiere, welche Dokumente und Dateien geöffnet und ausgetauscht wurden.
Aber was darf der Arbeitgeber? Dazu müsse man unterscheiden, ob er die private Nutzung von PC und Telefon erlaubt habe, sagt Professor Ulrich Preis, Direktor des Instituts für Arbeits- und Sozialrecht der Uni Köln. "Ist diese untersagt, darf er die Verbindungsdaten überprüfen - also besuchte Internetseiten, gewählte Telefonnummern und E-Mail-Adressen", erläuterte Preis in der "Süddeutschen Zeitung". Aber auch dann dürfe der Arbeitgeber nicht den Inhalt von Telefonaten oder E-Mails ermitteln. Ist die private Nutzung erlaubt, seien nicht nur Inhalte, sonder auch Verbindungsdaten tabu. Ausnahme: Es bestehe der Verdacht auf eine schwere Straftat.