Das Amtsgericht hat gestern zwei Geschäftsführer eines Stellinger Fleisch- und Schlachtbetriebes wegen des Verstoßes gegen das Lebensmittelgesetz zu Geldstrafen verurteilt: Kurt K. (65) soll 9600 Euro, sein Bruder Gerhard K. (67) 6300 Euro zahlen - so viel, wie die Staatsanwaltschaft gefordert hatte.
Das Gericht habe hier nicht über den sogenannten "Gammelfleisch-Skandal" verhandelt, stellte der Richter klar. In Einzelnen hatten die Angeklagten gemeinschaftlich 20,5 Kilogramm Roastbeef an ein Restaurant verkauft, das Fleisch war grünlich verfärbt und verdorben. Zudem lagerte der Betrieb in einem Kühlhaus weiteres Fleisch, das von Kontrolleuren zum Teil als nicht verzehrfähig eingestuft wurde. Die Ware war ursprünglich Frischfleisch, das gelagert und kurzfristig eingefroren worden war. "Sie haben verzichtet, diese besonderen Partien entsprechend kenntlich zu machen, entsprechend zu etikettieren", zudem sei die Ware nicht ausreichend kontrolliert gewesen, fasste der Richter die Vorwürfe zusammen. Die Angeklagten hatten im letzten Wort noch mal betont, dass sie unschuldig seien. Wenn er hätte Gammelfleisch verkaufen wollen, hätte er seinen Ruf und Kunden verloren, betonte Gerhard K. Die Verteidiger plädierten auf Freispruch und kündigten Berufung an.