Wertlose Wertpapiere sollen ausgelagert werden können, um die Bilanzen der Finanzinstitute nicht zu belasten. Das Ziel: Zwischen den Banken soll Vertrauen wiederhergestellt werden.

Berlin. Bertolt Brecht ahnte es bereits: „Was ist ein Banküberfall gegen die Gründung einer Bank?“, fragte Deutschland großer Dramatiker und hatte dabei die „schlechten Banken“ im Blick. Die heißen auf Englisch „Bad Banks“ – und es gibt sie seit Mittwoch auch offiziell in Deutschland. Die Bundesregierung hat das Gesetz zur Entsorgung wertloser Wertpapiere in sogenannte Bad Banks beschlossen. Der Entwurf aus dem Hause von Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) muss noch durch den Bundestag und könnte in Details noch geändert werden. Nach dem Entwurf wird Banken künftig angeboten, „Giftpapiere“, die die Bilanzen belasten, in eigene Zweckgesellschaften auszulagern – also in „Bad Banks“.

Im Gegenzug bekommen die Banken Schuldverschreibungen. Diese Anleihen werden vom staatlichen Bankenrettungsfonds Soffin garantiert, der dafür eine „marktgerechte Vergütung“ erhebt. Die Höhe der Anleihen bemisst sich nach dem letzten Buchwert der Schrottpapiere, reduziert um einen Abschlag von zehn Prozent.

Das Ziel des „Bad-Bank“-Modells ist, das Vertrauen zwischen den Banken wiederherzustellen, indem man ihnen die Entsorgung ihrer schwer bewertbaren und kaum veräußerbaren „strukturierten Wertpapiere“ ermöglicht, und zwar kontrolliert über einen längeren Zeitraum.

Im Gegenzug pocht die Regierung aber auf maximale Transparenz: Die Banken müssen vorher „sämtliche Risiken bezüglich der zu übertragenden Wertpapiere gegenüber dem Fonds, dem sachverständigen Dritten und der Bankenaufsicht vollständig offen legen“, heißt es in dem neuen Paragraf 6a.