Die SPD sieht die verfassungsrechtlichen Zweifel am umstrittenen Betreuungsgeld nicht ausgeräumt und prüft nun eine Klage.
Düsseldorf. Auch nach der ersten Lesung des Gesetzentwurfs im Bundestag sieht die SPD die verfassungsrechtlichen Zweifel am Betreuungsgeld nicht ausgeräumt. „Wir prüfen eine Verfassungsklage gegen das Betreuungsgeld“, sagte die stellvertretende Parteivorsitzende Manuela Schwesig der „Passauer Neuen Presse“ (Freitagsausgabe). „Wir werden uns sehr genau ansehen, ob der Bund überhaupt die Gesetzgebungskompetenz dafür hat.“ Nach Auffassung der FDP-Familienpolitikerin Sibylle Laurischk fällt das Betreuungsgeld nicht in die Zuständigkeit des Bundes.
Am Donnerstag hatte der Bundestag in erster Lesung über das umstrittene Vorhaben beraten. Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) erklärte, alle Eltern sollten dabei unterstützt werden, die Betreuung ihres Kindes so zu organisieren, wie sie es für richtig halten. Zugleich wies sie Vorwürfe zurück, die Mittel für das Betreuungsgeld würden beim Ausbau der Kindertagesstätten fehlen.
+++ Betreuungsgeld spaltet Regierung und Opposition +++
Die FDP-Familienpolitikerin Laurischk forderte Bayern auf, das von der CSU gewollte Betreuungsgeld landesweit im Freistaat einzuführen, statt auf eine bundesweite Regelung zu dringen. „Das Betreuungsgeld fällt aus meiner Sicht nicht in die Zuständigkeit des Bundes“, sagte die Vorsitzende des Familienausschusses im Bundestag der in Düsseldorf erscheinenden „Rheinischen Post“ (Freitagsausgabe).
Ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags, das der Zeitung vorliegt, stützt die Auffassung der Liberalen. Darin heißt es dem Bericht zufolge, es sei insgesamt fraglich, ob zur Wahrung der Rechts- und Wirtschaftseinheit im Bundesgebiet eine bundeseinheitliche Regelung erforderlich sei.
+++ Familienverband fordert Erhöhung des Betreuungsgeldes +++
Unterdessen mahnte der Präsident des Zentralkomitees der Katholiken (ZdK), Alois Glück, zur Mäßigung im Streit um das Betreuungsgeld. „Die Debatte läuft immer weiter aus dem Ruder. Viele Eltern fühlen sich durch diese Art der Auseinandersetzung diskriminiert“, sagte Glück der „Passauer Neuen Presse“. Die Koalition habe sich in eine denkbar schwierige Lage gebracht. „Das Betreuungsgeld ist in der Sache richtig. Aber es ist leider schwierig geworden, über sinnvolle Modifizierungen noch ordentlich zu reden“, sagte der ehemalige CSU-Politiker.
Das Betreuungsgeld sollen Eltern erhalten, die ihr Kind nicht in eine öffentlich geförderte Kinderbetreuung geben. Sie sollen vom kommenden Jahr an 100 Euro für einjährige Kinder und ab 2014 monatlich 150 Euro für ein- und zweijährige Kinder erhalten. (epd)