Ab 1. Januar gilt für 900.000 Beschäftigte in der Zeitarbeitsbranche ein Mindestlohn von 7,01 Euro im Osten und 7,89 Euro im Westen.
Berlin. Das Bundeskabinett hat für die Zeitarbeitsbranche einen Mindestlohn beschlossen. Für rund 900.000 Beschäftigte gilt vom 1. Januar 2012 an ein Mindestlohn von 7,01 Euro in Ostdeutschland und 7,89 Euro im Westen. Damit gebe es nun einen Schutz vor „Billiglohnkonkurrenz aus dem Ausland“, lobte Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU). Das Bundeskabinett billigte am Dienstag in Berlin eine entsprechende Verordnung von der Leyens. Zugleich kündigte die MInisterin an, dass Leiharbeiter möglichst bald den gleichen Lohn erhalten sollen wie die Festangestellte. Sie forderte die Tarifparteien auf, „auch den zweiten Schritt zu tun und sich auf einen Zeitpunkt zu einigen, ab dem Zeitarbeiter in einem Betrieb den gleichen Lohn erhalten sollen wie die Stammbelegschaft“. Oppositionspolitiker forderten dies am Dienstag vehement ein.
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Die jetzige Regelung gilt für alle Zeitarbeitnehmer, unabhängig davon, ob der Arbeitgeber seinen Sitz im In- oder Ausland hat. Zum 1. November sollen die festgelegten Mindestlöhne noch einmal steigen: auf 8,19 Euro im Westen und 7,50 Euro im Westen. Die Geltungsdauer ist zunächst bis zum 31. Oktober 2013 befristet. Von der Leyen betonte, Zeitarbeit habe zwar „ihren Wert“, brauche aber sichere Leitplanken. Sie freue sich daher, dass es nun eine verlässliche Lohnuntergrenze gebe.
Zudem werden mit dem Jahreswechsel in weiteren Branchen die dort bereits geltenden Mindestlöhne angehoben. So gilt bei den 90.000 Dachdeckern dann eine neue Lohnuntergrenze von bundesweit einheitlich mindestes 11,00 Euro. Das ist ein Plus von 20 Cent pro Stunde. Die rund 900 000 Gebäudereiniger erhalten künftig mindestens 8,82 Euro in den alten Bundesländern und 7,33 Euro in den neuen Ländern. Bislang galten dort 8,55 Euro und 7,00 Euro. Nach Angaben des Bundesarbeitsministeriums sind Mindestlöhne bundesweit dann künftig in elf Branchen mit zusammen etwa vier Millionen Beschäftigten allgemeinverbindlich.
Sollten sich Arbeitgeber- und Gewerkschaftsseite im ersten Quartal 2012 nicht auf den gleichen Lohn für Zeitarbeiter einigen können, werde die Politik ihre Zusage einlösen: Dann werde sie „den richtigen Zeitpunkt“ für das sogenannte Equal Pay durch eine Expertenkommission ermitteln lassen, kündigte von der Leyen an. Wie genau diese Kommission zusammengesetzt sein soll, blieb zunächst offen. Vorstellbar sei, dass sie sich aus Vertretern der Gewerkschaften und der Arbeitgebern zusammensetze, erläuterte eine Ministeriumssprecherin am Dienstag.
Oppositionspolitiker bekräftigten am Dienstag ihre Forderung nach einer raschen Angleichung. So bezeichnete der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Hubertus Heil den nun beschlossenen Mindestlohn als „nicht hinreichend“. „Notwendig ist auch, den Grundsatz gleicher Lohn für gleiche Arbeit für Stamm- und Leihbelegschaften durchzusetzen sowie ein allgemeiner, gesetzlicher Mindestlohn“.
Der Vorsitzende der Linkspartei, Klaus Ernst, warnte davor, dass viele Leiharbeitsbeschäftigte trotz des Mindestlohns weiterhin im Niedriglohnsektor gefangen bleiben würden. Neben dem Prinzip des Equal Pay forderte er daher einen gesetzlichen Mindestlohn von zehn Euro in der Stunde. „Nur so kann sichergestellt werden, dass die Menschen ohne staatliche Hilfen von ihrer Arbeit leben können“. Der Fraktionsvorsitzende der Linken, Gergor Gysi, prangerte hingegen das Prinzip der unterschiedlichen Mindestlöhne in Ost und West an. Dies spalte die Gesellschaft, kritisierte er.
Die SPD erinnerte daran, dass sie es gewesen sei, die diesen Branchen-Mindestlohn der Koalition im Frühjahr abgerungen habe. Notwendig sei nun aber, „den Grundsatz gleicher Lohn für gleiche Arbeit für Stamm- und Leihbelegschaften durchzusetzen sowie ein allgemeiner, gesetzlicher Mindestlohn“, sagte SPD-Fraktionsvize Hubertus Heil.
Für die Arbeitnehmergruppe der Unions-Bundestagsfraktion verhindern die Branchenmindestlöhne Wettbewerbsverzerrungen zulasten jener Unternehmen, die ihren Beschäftigten existenzsichernde Löhne zahlen. „Ein Zuzug osteuropäischer Zeitarbeiter zu Dumpinglohn-Bedingungen ist jetzt nicht mehr möglich“, sagte der Vorsitzende Peter Weiß.
Auch DGB-Vorstandsmitglied Claus Matecki betonte, der Deutsche Gewerkschaftsbund rücke nicht von dem Ziel „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ ab. „Gerade Leiharbeiter müssen sich am Arbeitsmarkt besonders flexibel bewegen und haben wenig Planungssicherheit“, betonte er. Das müsse honoriert werden.
An die Mindestentgelte müssen sich auch alle in Deutschland tätigen Zeitarbeitsunternehmen aus dem Ausland halten. Wegen formaler Mängel war der bereits im Juli vorgelegte Mindestlohntarifvertrag für die Zeitarbeit auf dem Weg zur Allgemeinverbindlichkeit monatelang hängen geblieben.
Mit Material von dpa/dapd