Illegale Spenden ihres damaligen NRW-Chefs Möllemann aus den Jahren 1996 bis 2002 kommen die Liberalen teuer zu stehen. FDP erwägt Revision.
Berlin. Die FDP muss wegen illegaler Parteispenden ihres früheren Spitzenpolitikers Jürgen Möllemann 3,46 Millionen Euro zahlen. Die Partei scheiterte am Montag mit einer Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg. Wie schon das Berliner Verwaltungsgericht bestätigten die Richter einen Bescheid von Bundestagspräsident Nobert Lammert vom Juli 2009. Die FDP nannte den Gerichtsentscheid enttäuschend und wird vermutlich in Revision gehen.
Lammert hatte vor zwei Jahren entschieden, dass die FDP 4,3 Millionen Euro zahlen müsse. 873.000 Euro davon hatten die Liberalen bereits im Jahr 2002 vorsorglich an die Parlaments-Verwaltung weitergeleitet, weil sie die Spende für nicht rechtmäßig hielten. Gegen die übrige Zahlungsverpflichtung von fast 3,46 Millionen Euro legte die Partei Klage beim Verwaltungsgericht ein, das diese im Dezember 2009 aber abwies. Daraufhin riefen die Liberalen das Oberverwaltungsgericht an.
Der Bundestagspräsident hatte die Strafe verhängt, weil der damalige nordrhein-westfälische FDP-Vorsitzende Möllemann seinem Landesverband zwischen 1996 und 2002 rechtswidrig Bar- und Sachspenden von mehr als 2,2 Millionen Euro zukommen ließ, von denen nur noch der damalige Schatzmeister und spätere Hauptgeschäftsführer wusste. Die Einnahmen waren zudem nicht wie vorgeschrieben in den Rechenschaftsberichten der Partei aufgeführt.
Nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts sind die verhängten Sanktionen gerechtfertigt. Die Barspenden seien von der FDP rechtswidrig erlangt worden. Per Gesetz sei es Parteien verboten, Spenden anzunehmen, bei denen zum Zeitpunkt der Annahme der Spender nicht feststellbar sei. Sie seien gestückelt und unter Verwendung falscher Spendernahmen auf Konten der Partei eingezahlt worden. Die Sachspenden seien entgegen dem Parteiengesetz nicht unter Angabe des Spendernamens in den Rechenschaftsberichten der Partei veröffentlicht worden.
Bundesschatzmeister Patrick Döring bedauerte nach dem Urteil, die Aufklärungsbemühungen von Landesverband und Bundespartei seien nicht ausreichend gewürdigt worden. Die Bundespartei werde dem Landesverband Nordrhein-Westfalen empfehlen, vor dem Bundesverwaltungsgericht in Revision zu gehen. Möllemann kam im Juni 2003 bei einem Fallschirmsprung ums Leben . Damals liefen gegen ihn bereits Ermittlungen wegen der Spendenaffäre.
Mit Material von dpa und rtr