Mehr als sechs Jahre ist es her, dass der FDP-Politiker Jürgen Möllemann einen Spenden-Skandal auslöste und kurz darauf bei einem Fallschirmsprung starb.
Berlin. Doch ausgerechnet jetzt, drei Monate vor der Bundestagswahl, holen Möllemanns Machenschaften die FDP wieder ein: Weil er von 1996 bis 2002 massiv gegen das Parteiengesetz verstoßen hat, muss die FDP 4,3 Millionen Euro an den Bundestag zahlen. Das ist die zweithöchste Strafe für illegale Spenden in der deutschen Parteiengeschichte.
Möllemann schleuste von 1996 bis 2002 als Vorsitzender der nordrhein-westfälischen FDP fast 1,7 Millionen Euro in die FDP-Kassen. Er gab seinem Schatzmeister Hans-Joachim Kuhl große Summen Bargeld, diese wurden dann gestückelt und unter falschen Spendernamen auf Konten des Landesverbands eingezahlt. Bis heute ist nicht bekannt, woher das Geld ursprünglich stammte.
Die Bundestagsverwaltung wertete Möllemanns Vorgehen als Verstoß gegen das Annahmeverbot von Spenden, deren Herkunft nicht nachgewiesen wird.
Die Liberalen hatten sich bereits auf die Strafe eingestellt - wenn auch nicht in dieser Höhe. FDP-Bundesschatzmeister Hermann Otto Solms erklärte, der Landesverband habe sich über die Jahre stets zu seiner Verantwortung bekannt, obwohl er selbst und auch die Gremien der Gesamtpartei "Opfer der rechtswidrigen Handlungen Einzelner" geworden seien. Für einen Strafbescheid sei zwar finanziell Vorsorge getroffen worden, doch belaste er die FDP stärker als angenommen. Der NRW-Landesverband hatte 1,8 Millionen Euro für die Strafe zurückgestellt.
"Die Handlungs- und Kampagnenfähigkeit der Partei ist dadurch jedoch nicht gefährdet", sagte Solms. Er kündigte aber an, dass er in enger Abstimmung mit dem Landesverband sorgfältig prüfen werde, ob und in welchem Umfang gegen den Bescheid Rechtsmittel eingelegt werden.