Baden-Württemberg dürfe sich keine Investitionen des Bundes „kaufen“. Stefan Mappus warnt bei Stopp von Stuttgart 21 vor einer „Bimmelbahn“.
Stuttgart/Karlsruhe. Die Finanzierung des umstrittenen Bahnprojekts Stuttgart 21 durch das Land Baden-Württemberg ist nach einem Gutachten verfassungswidrig. Sowohl der milliardenteure Umbau des Stuttgarter Bahnhofs wie auch die ICE-Trasse nach Ulm seien klare Bundesaufgaben. Baden-Württemberg habe nicht das Recht, das Projekt mitzufinanzieren, betonte der Verfassungsrechtler Professor Hans Meyer von der Berliner Humboldt-Universität in Stuttgart.
Nach dem Grundgesetz sei die Co-Finanzierung durch Land und Stadt verboten, damit sich reiche Länder keine Bundesinvestitionen kaufen könnten. Land, Stadt und Region finanzieren Stuttgart 21 jeweils etwa zu einem Drittel.
Derweil hat Baden-Württembergs Ministerpräsident Stefan Mappus Stuttgart 21 auf dem CDU-Bundesparteitag in Karlsruhe offensiv verteidigt. Stuttgart 21 sei eine „Jahrhundertchance“ für Baden-Württemberg und den Schienenverkehr insgesamt, sagte Mappus. Er stehe zu diesem Projekt und freue sich, dass die CDU und Bundeskanzlerin Angela Merkel dies unterstützten. Es gehe für ganz Deutschland darum, ob das Land von „Verhinderern oder Blockierern“ regiert werde. Deutschland dürfe nicht zur „Dagegen-Republik“ werden. Man könne nicht in China den Transrapid verkaufen, wenn man in Deutschland mit der Bimmelbahn unterwegs sei. Den Grünen warf Mappus vor, sie saugten in Deutschland jeden Protest auf und seien immer gegen große Projekte.