Warum hat der Sohn des Terroropfers die Hinweise zum Tatmotorrad nicht weitergegeben? Die frühere RAF-Terroristin Verena Becker schweigt weiter.
Stuttgart. Im Prozess gegen die frühere RAF-Terroristin Verena Becker um das Buback-Attentat von 1977 ist die Auseinandersetzung zwischen der Bundesanwaltschaft und dem Nebenkläger Michael Buback eskaliert. Bundesanwalt Walter Hemberger machte Buback den Vorwurf, schon vor rund anderthalb Jahren einen Hinweis auf den möglichen Verbleib des bei dem Mordanschlag verwendeten Tatmotorrads bekommen, aber nicht an die Ermittler weitergegeben zu haben. Als Buback sein Vorgehen unter anderem mit seinem inzwischen zerrütteten Verhältnis zur Bundesanwaltschaft begründete und betonte, dass seine Hinweise „vielfach abgetan“ worden seien, empörte sich Hemberger lautstark: „Das schlägt dem Fass den Boden aus! Ich habe zu Ihnen keinen Kontakt abgebrochen. Das ist eine Unverschämtheit!“
Buback hatte zuvor auf Nachfrage Hembergers vor dem Oberlandesgericht Stuttgart mitgeteilt, dass er vor ein bis zwei Jahren eine E-Mail bekommen habe, in der jemand ihm „das Motorrad zum Ansehen angeboten“ habe. Er habe diesen Hinweis aber als „Kuriosität“ abgetan und sei ihm nicht weiter nachgegangen. Hemberger nannte dieses Verhalten Bubacks, der sonst selber den Ermittlern vorwerfe, nicht jedem Hinweis nachgegangen zu sein, „vollkommen unverständlich“.
Am Dienstag war von der Bundesanwaltschaft bestätigt worden, dass das vor wenigen Tagen im Landkreis Böblingen entdeckte Motorrad die Maschine ist, von der aus Generalbundesanwalt Siegfried Buback und seine zwei Begleiter am 7. April 1977 von RAF-Terroristen erschossen wurden . Eine Suche nach entsprechenden DNA-Spuren an der Maschine sei aber aussichtslos, so die Bundesanwaltschaft.
Einem Zeitungsbericht zufolge war das Motorrad 1982 von einem im Kreis Böblingen lebenden Motorradfahrer gekauft worden. Durch eine Annonce im „Wochenblatt“ sei er auf die Maschine vom Typ Suzuki GS 750 (Baujahr 1977) aufmerksam geworden, die dort „spottbillig“ angeboten worden sei. Er hatte sich nach eigenen Angaben kürzlich bei der Polizei gemeldet, als er hörte, dass der Buback-Mord „immer noch nicht aufgeklärt“ sei.
Buback und seine beiden Begleiter waren von dem Motorrad aus mit mindestens 15 Schüssen getötet worden. Ungeklärt ist bis heute, welches RAF-Mitglied der Todesschütze war. Die Bundesanwaltschaft wirft der 58-jährigen Becker vor, maßgeblich an der Entscheidung für den Mordanschlag, an dessen Planung und Vorbereitung sowie der Verbreitung der Bekennerschreiben mitgewirkt zu haben. Die Bundesanwaltschaft geht nicht davon aus, dass Becker geschossen hat. Becker hat bislang im hoch gesicherten Gerichtsgebäude von Stuttgart-Stammheim die Aussage verweigert und zu den Tatvorwürfen geschwiegen.