Am Donnerstag beginnt der RAF-Prozess. Laut Geheimdokument soll Verena Becker während des Anschlags auf Buback im Ausland gewesen sein.
Stuttgart. Die ehemalige RAF-Terroristin Verena Becker (58) steht vom nächsten Donnerstag an wegen des Mordes an Generalbundesanwalt Siegfried Buback vor 33 Jahren in Karlsruhe vor Gericht in Stuttgart-Stammheim. Nun ist laut Nachrichtenmagazin „Spiegel“ ein geheimer Vermerk aus dem Jahr 1981 aufgetaucht, der das ehemalige Mitglied der Roten Armee Fraktion (RAF) entlasten könnten.
Laut Geheimdokument sind Becker und die RAF-Terroristin Brigitte Mohnhaupt im April 1977 in den Irak nach Bagdad geflogen und waren während des Buback- Anschlages am 7. April 1977 „abwesend“. Die Bundesanwaltschaft wirft Becker dagegen vor, am Vortag des Attentats entweder in Karlsruhe den Tatort ausgespäht zu oder zwei weitere RAF- Mitglieder dort mit einem Auto abgeholt zu haben.
Am 7. April 1977 hatten in Karlsruhe zwei Täter auf einem Motorrad dem Dienstwagen des Generalbundesanwalts aufgelauert. Als der Wagen an einer Ampel hielt, feuerte die Person auf dem Sozius mit einem Gewehr mindestens 15 Schüsse auf die Insassen. Buback und sein Fahrer Wolfgang Göbel starben noch am Anschlagsort. Justizhauptwachtmeister Georg Wurster erlag seinen Schussverletzungen wenige Tage später.
Laut Anklage gibt es keine hinreichenden Anhaltspunkte dafür, dass Verena Becker selbst auf dem Motorrad saß. Sie soll jedoch maßgeblich an der Entscheidung für den Mordanschlag, an der Planung und Vorbereitung des Attentats sowie der Verbreitung der Bekennerschreiben mitgewirkt haben. Deshalb sei sie als Mittäterin anzusehen.
Becker war am 3. Mai 1977 in Singen festgenommen worden. Wegen der Schießerei bei ihrer Festnahme wurde sie zu lebenslanger Haft verurteilt. Schon damals wurde gegen sie wegen des Verdachts der Beteiligung am Mordanschlag auf Buback ermittelt. Die Ermittlungen wurden jedoch 1980 zunächst eingestellt, da seinerzeit nach Auffassung der Bundesanwaltschaft keine ausreichenden Erkenntnisse über eine konkrete Beteiligung an der Tat vorlagen.
Bundespräsident Richard von Weizsäcker begnadigte Becker im Jahr 1989. Wegen des Mordes an Buback verurteilte das Oberlandesgericht Stuttgart 1980 und 1985 die RAF-Mitglieder Knut Folkerts, Christian Klar und Brigitte Mohnhaupt. Dabei blieb weiterhin ungeklärt, wer auf dem Motorrad saß und die tödlichen Schüsse abfeuerte. Nach neuen Hinweisen auf eine Beteiligung Beckers am Anschlag auf Buback nahm die Bundesanwaltschaft das Ermittlungsverfahren im April 2008 wieder auf.
Dabei ließen die Ermittler unter anderem auch Briefumschläge der Bekennerschreiben molekulargenetisch untersuchen, wobei DNA-Spuren Beckers festgestellt wurden. Nach einer Reihe verdeckter Ermittlungen ließ die Bundesanwaltschaft im August 2009 die Wohnung Beckers durchsuchen. Dabei wurden persönliche Notizen sichergestellt, die nach Auffassung der Bundesanwaltschaft den Verdacht der Mittäterschaft erhärten.
Am 27. August 2009 wurde Becker wegen der Ermordung Bubacks erneut verhaftet. Der Bundesgerichtshof (BGH) gab im Dezember ihrer Haftbeschwerde statt, sodass sie aus der Untersuchungshaft entlassen wurde. Nach Auffassung des BGH deuteten die vorhandenen Indizien lediglich auf eine Beteiligung Beckers als Gehilfin der Tat hin, nicht jedoch auf eine Mittäterschaft.