Experten warnen vor Tricks bei der Neuberechnung. Alkohol und Tabak sollen aus dem Grundbedarf für Hartz IV herausgenommen werden.
Berlin. Am Sonntag ist der Hartz-Gipfel mit der FDP. Doch schon jetzt haben sich die Spitzen von CDU und CSU angeblich geeinigt. Die Anhebung der Regelsätze für Langzeitarbeitslose wird deutlich unter 20 Euro liegen. Darauf verständigten sich nach Informationen der Nachrichtenagentur dpa die Ministerpräsidenten der Union mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU). Derzeit liegt der Hartz-IV-Regelsatz bei 359 Euro im Monat.
Nach der Vereinbarung sollen Ausgaben für Alkohol und Tabak aus der Berechnung des Grundbedarfs für Hartz-IV-Empfänger herausgenommen werden, hieß es. „Es wird keine 40 Euro mehr geben. Die Anhebung wird weit unter der Hälfte dieses Betrags liegen“, sagte ein Teilnehmer der Gesprächsrunde. Die unionsregierten Länder sagten der Kanzlerin offenbar zu, dass sie die Mehrkosten für die Neuberechnung der Hartz-IV-Sätze mittragen werden.
Unterdessen warnen Sozialverbände die Regierungskoalition davor, die Entscheidung über die Höhe der künftigen Hartz-IV-Regelsätze vom politischen Kalkül abhängig zu machen. Es sei „hoch bedenklich“, wenn Koalitionspolitiker bereits Zahlen und Höchstgrenzen in Umlauf brächten, sagte der Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, Ulrich Schneider, in einem epd-Gespräch. Der neue Regelsatz müsse den Empfängern von Hartz IV ein Leben in Würde ermöglichen, sagte der amtierende Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Nikolaus Schneider.
Über den Regelsatz müsse im Bundestag entschieden werden, forderte Ulrich Schneider: „Der Koalitionsausschuss ist kein Verfassungsorgan.“ Die Koalitionsrunde, die an diesem Sonntag in Berlin zusammenkommt , dürfe nicht in den Verdacht geraten, dass die vom Bundesverfassungsgericht verlangte nachvollziehbare Berechnung des Regelsatzes einer politischen Entscheidung zum Opfer falle.
Zur Höhe des neuen Regelsatzes sagte der Sozialexperte Ulrich Schneider der „Leipziger Volkszeitung“, alles unter 400 Euro „wäre mindestens erstaunlich, wenn nicht kleingerechnet“. Derzeit beträgt der Satz für einen alleinstehenden Erwachsenen 359 Euro im Monat, Kinder erhalten davon je nach Alter zwischen 60 und 80 Prozent. Das Bundesverfassungsgericht hatte im Februar die Hartz-IV-Sätze als willkürlich gerügt und der Bundesregierung aufgetragen, das Gesetz bis zum Jahresende zu novellieren.