Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Hoteliers Gäste wegen ihrer politischen Gesinnung ablehnen dürfen. Eine Ausnahme gibt es jedoch.
Karlsruhe/Rostock. Hotelbetreiber dürfen Gäste wegen ihrer politischen Überzeugung ablehnen - etwa wenn diese Rechtsextremisten sind. Mit dieser Entscheidung hat der Bundesgerichtshof (BGH) das Hausverbot eines Brandenburger Wellnesshotels gegen den ehemaligen NPD-Vorsitzenden Udo Voigt im Wesentlichen gebilligt. Eine Ausnahme gilt jedoch, wenn die Buchung des Gastes bereits bestätigt wurde. Dann sei das Hotel an den Vertrag gebunden, stellte der BGH fest.
Mit der am Freitag verkündeten Entscheidung stärkt das oberste Zivilgericht das Hausrecht von Hotelbetreibern. Auch Unternehmen dürfen demnach grundsätzlich frei über Hausverbote entscheiden. Eine Begründung sei nicht erforderlich (Az.: V ZR 115/11), erklärte der Bundesgerichtshof.
Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) kritisiert das Urteil als nicht weitgehend genug. Hoteliers und Gastronomen müssten "auch nachträglich und fristlos einen Vertrag lösen können, wenn sich herausstellt, dass die Gäste Rechtsextreme sind“, sagte NGG-Chef Franz-Josef Möllenberg der "Ostsee-Zeitung“ (Sonnabend). Es müssten die Hoteliers geschützt werden, die Rechtsextreme nicht als Gäste wünschten.
In diesem Zusammenhang verwies NGG-Chef Möllenberg auf ein Beispiel in Bremen: Dort hätten Gewerkschaftskollegen zusammen mit Partnern einen Ratgeber herausgebracht, der es Gastronomen leichter mache, Nazis zu erkennen und deren Versuche, sich "einzumieten“, verhindern helfe.
Voigt hatte 2009 einen Wellnessurlaub in Bad Saarow gebucht. Die Buchung war zunächst bestätigt worden, der Hotelier hatte ihm jedoch anschließend ein Hausverbot erteilt. Voigts politische Gesinnung sei unvereinbar mit dem Ziel, jedem Gast ein "exzellentes Wohlfühlerlebnis" zu bieten, argumentierte er. Der Rechtsextremist fühlte sich deshalb diskriminiert.
Der Bundesgerichtshof hob das Hausverbot für die Zeit der Buchung auf, bestätigte es aber ansonsten. Ein privater Hotelbetreiber könne "frei darüber entscheiden, wen er als Gast aufnimmt und wen nicht", sagte der Vorsitzende Richter Wolfgang Krüger zur Begründung. Aus dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das den Schutz vor Diskriminierung regelt, ergäben sich in diesem Fall keine Beschränkungen, argumentierten die Richter: "Der Gesetzgeber hat nämlich bewusst davon abgesehen, das Diskriminierungsverbot auf Benachteiligungen wegen politischer Überzeugungen zu erstrecken."
Brandenburgs Ministerpräsident Matthias Platzeck (SPD) wertete die Entscheidung als Ermutigung für Zivilcourage. Die "rechtsextremen Demokratiefeinde" müssten wissen und auch täglich spüren, dass sie in der Gesellschaft nicht willkommen seien, sagte er und erneuerte seine Forderung nach einem Verbot der NPD.
Mit Material von dpa