Der Bundesgerichtshof hatte entschieden, dass Hotelbetreiber Gästen grundsätzlich wegen deren politischer Gesinnung ein Hausverbot erteilen dürfen.

Potsdam. Hotelbetreiber dürfen Gäste wegen ihrer politischen Überzeugung ablehnen – zum Beispiel wenn diese Rechtsextremisten sind. Mit dieser Entscheidung hat der Bundesgerichtshof das Hausverbot eines Wellnesshotels gegen den früheren NPD-Vorsitzenden Udo Voigt im wesentlichen gebilligt. Eine Ausnahme gibt es jedoch, wenn die Buchung des Gastes bereits bestätigt wurde (Az.: V ZR 115/11). Die Entscheidung des Bundesgerichtshofes ist in Brandenburg begrüßt worden. Ministerpräsident Matthias Platzeck (SPD) nannte das Urteil am Freitag eine "Ermutigung für Zivilcourage“. Die rechtsextremen Demokratiefeinde müssten täglich spüren, dass sie in der Gesellschaft nicht willkommen seien. Platzeck erneuerte seine Forderung nach einem Verbot der rechtsextremistischen Partei.

Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverbandes (Dehoga) Brandenburg begrüßte die Bestätigung des Hausrechts für Hoteliers durch den BGH. "Ein Unternehmer muss den rechtlichen Rahmen haben, eigenverantwortlich Entscheidungen zum Wohle seines Hauses und seiner Gäste fällen zu können“, betonte Mario Kade, Präsident des Dehoga Brandenburg. Der Verband habe sich wiederholt gegen jede Art von Rechtsextremismus ausgesprochen und plane dazu im Zuge der Initiative "Tolerantes Brandenburg“ eine Aufklärungsbroschüre.

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Dehoga will Urteil hinsichtlich externer Buchungen prüfen

Eine abschließende Bewertung des Richterspruchs werde jedoch erst nach Vorliegen der Urteilsbegründung möglich sein, sagte Kade weiter. Das gelte gerade im Hinblick auf Buchungen durch Internetportale und Reiseveranstalter, bei denen der Hotelier den Namen des Gastes erst nach der Buchungsbestätigung erfährt.

Arbeits- und Sozialminister Günter Baaske (SPD) nannte das Urteil eine "klare, gute und mutige Entscheidung“. Der Richterspruch stärke diejenigen, die den Rechtsextremisten die Stirn bieten. Er dankte in diesem Zusammenhang ausdrücklich dem Saarower Hotelmanager. Baaske rief die Brandenburger Hoteliers und Gastronomen auf: "Lasst die Nazis vor der Tür. Ihr habt unsere Unterstützung“. "Das Urteil macht Mut, sich gegen rechtsextremistische Gesinnung zur Wehr zu setzen“, sagte auch Bildungsministerin Martina Münch (SPD).

Die Grünen-Landesvorsitzende Annalena Baerbock sprach von einem "wichtigen Zeichen für Zivilcourage“ gegen Rechtsextremismus. Sie hoffe, dass die Entscheidung Signalwirkung für Brandenburg habe, wo die NPD immer wieder versuche, Gaststätten zu buchen.

"Das Urteil ist ein klares Signal für zivilgesellschaftliches Engagement, um Rechtsextremisten in die Schranken zu weisen“, sagte auch der Tourismus-Experte der Linksfraktion, Thomas Domres. Er wolle Gastronomen und Hoteliers Mut machen, "Rechtsextremisten konsequent den Stuhl vor die Tür zu stellen“. (dpa/dapd)