Der Bundesgerichtshof hat grundsätzlich geurteilt, dass Hotels Rechtsextremisten ein Zimmer verweigern dürfen. Platzeck sieht Signal für Zivilcourage.
Bad Saarow/Karlsruhe. Hotelbetreiber dürfen Gästen grundsätzlich wegen deren politischer Gesinnung ein Hausverbot erteilen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Dies gelte jedoch nicht, wenn die Buchung bereits bestätigt wurde.
Mit dem BGH-Urteil bleibt auch das Hausverbot für den ehemaligen NPD-Vorsitzenden Udo Voigt bei einem brandenburgischen Hotel bestehen. Das sagte der Direktor des Hotels Esplanade, Heinz Baumeister, am Freitag in Bad Saarow. "Ich sehe es als meine Pflicht an, sowohl die Gäste als auch die Mitarbeiter und Inhaber des Hotels Esplanade Resort & Spa vor allem zu schützen, was die Philosophie unseres Hauses beeinträchtigen oder den Alltagsbetrieb stören könnte.“
Der BGH hatte entschieden, dass Hotelbetreiber Rechtsextremisten grundsätzlich wegen ihrer politischen Überzeugung als Gäste ablehnen dürfen. Dies gelte jedoch nicht, wenn die Buchung des Gastes bereits bestätigt wurde. Voigt war nach einer Buchung 2009 in dem Hotel ein Hausverbot erteilt worden. Der BGH hob dieses für die Zeit der bereits bestätigten Buchung auf, bestätigte es aber im Übrigen.
Baumeister, der laut Mitteilung in den vergangenen zwei Jahren selbst von Rechtsradikalen bedroht wurde, warnte, auch angesichts der Skandale um die rechte Terrorzelle aus Zwickau würden einschlägige Kreise wahrscheinlich weiter agieren. Dennoch bleibe das Hotel bei seiner Haltung. „Wir haben ein weltoffenes Haus, zu uns kommen internationale Gäste, die sich dort wohlfühlen und erholen möchten.“ Gepflegt werde eine Atmosphäre von Toleranz, gegenseitigem Respekt und Entspannung. „Symbolfiguren, die für Fremdenfeindlichkeit, Intoleranz oder gar Gewalt stehen, haben dort keinen Platz.“
+++ Hotel darf NPD-Funktionär Hausverbot erteilen +++
+++ Hotels verweigern prominenten Rechtsextremisten Zimmer +++
Brandenburgs Ministerpräsident Matthias Platzeck wertet die BGH-Entscheidung als eine "Ermutigung für Zivilcourage“. Die rechtsextremen Demokratiefeinde müssten täglich spüren, dass sie in der Gesellschaft nicht willkommen seien, sagte Platzeck am Freitag in Potsdam. Er erneuerte seine Forderung nach einem Verbot der rechtsextremistischen Partei.
Hintergrund: Das ist Udo Voigt
Udo Voigt war von 1996 bis November 2011 Bundesvorsitzender der rechtsextremen NPD. Schon als 16-Jähriger war der aus dem nordrhein-westfälischen Viersen stammende Voigt 1968 in die Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) eingetreten.
Die NPD war 1964 durch einen Zusammenschluss der Deutschen Reichspartei (DRP) mit kleineren rechten Organisationen in Hannover gegründet worden. Nach Angaben des Verfassungsschutzes ist die NPD inzwischen "eine ideologisch festgefügte Partei mit einer geschlossenen rechtsextremistischen Weltanschauung“.
Der gelernte Metallflugzeugbauer Voigt diente bei der Bundeswehr bis 1984 als Zeitsoldat, wurde wegen seiner aktiven NPD-Mitgliedschaft aber nicht als Berufssoldat übernommen. Voigt studierte anschließend in München Politikwissenschaft. Zugleich stieg er in der rechtsextremen Partei immer weiter auf. Voigt war Landesvorsitzender der NPD in Bayern, bevor er zum Bundesvorsitzenden gewählt wurde.
In Voigts Amtszeit als NPD-Chef fiel das von Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat beantragte NPD-Verbotsverfahren, das im März 2003 wegen der V-Mann-Problematik letztlich eingestellt wurde. Voigt musste sich zudem mehrfach mit strafrechtlichen Vorwürfen auseinandersetzen.
Udo Voigt hielt sich rund 15 Jahre an der Spitze der NPD, die immer wieder auch mit schweren Finanzproblemen zu kämpfen hatte. Auf dem Parteitag im brandenburgischen Neuruppin am 13. November 2011 löste schließlich der sächsische NPD-Chef Holger Apfel den heute 59-jährigen Voigt als Bundesvorsitzender der rechtsextremen Partei ab.
Mit Material von dpa und dapd