Die finanzielle Zukunft von Ex-Bundespräsident Christian Wulff ist nicht in trockenen Tüchern: Die Bundesregierung muss über den Ehrensold für Wulff befinden. Ein Übergangsgeld für den ehemaligen Ministerpräsidenten ist aber möglich. Der Steuerzahlerbund ist für eine grundsätzliche Reform der Bundespräsidenten-Pension.
Berlin. Hat der ehemalige Bundespräsident Christian Wulff lebenslangen Anspruch auf den sogenannten Ehrensold? Juristen streiten darüber, ob das der Fall wäre, sollte Wulff aus persönlichen Gründen zurückgetreten sein. Er könnte aber noch bis Juni dieses Jahres Anspruch auf Übergangsgeld aus dem niedersächsischen Minister- und Abgeordnetengesetz haben.
Laut Gesetz erhalten ehemalige Staatsoberhäupter lebenslang einen Ehrensold in Höhe der Amtsbezüge, die aktuell bei 199.000 Euro pro Jahr liegen. Auch einem Bundespräsidenten, der vor Ablauf seiner Amtszeit ausscheidet, steht dies zu. Bedingung ist aber, dass das Ausscheiden aus „politischen oder gesundheitlichen Gründen“ erfolgt. Derzeit erhalten noch vier ehemalige Bundespräsidenten die ihnen zustehenden sogenannten Ruhebezüge: Walter Scheel, Richard von Weizsäcker, Roman Herzog und Horst Köhler.
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Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestag ist der Frage nachgegangen, was unter einem Rücktritt aus „politischen Gründen“ zu verstehen ist. „Gründe, die im privaten Verhalten des Präsidenten liegen, werden eher keine politischen Gründe im Sinne des Gesetzes über die Ruhebezüge des Bundespräsidenten sein“, heißt es in einer mehrseitigen Ausarbeitung, die der Nachrichtenagentur dapd vorliegt. Es sprächen vielmehr „starke Argumente“ dafür, dass politische Gründe nur solche seien, die „unmittelbar mit der Ausübung des Amtes des Bundespräsidenten zusammenhängen“.
Auch der Speyrer Staatsrechtler Hans Herbert von Arnim geht davon aus, dass es sich im Fall Wulff um einen Rücktritt aus persönlichen Gründen handelt. Dem NDR sagte von Arnim, Wulff habe in seiner Rücktrittserklärung „möglicherweise versucht, es so zu formulieren, dass vielleicht doch ein Rücktritt aus politischen Gründen daraus geschlossen werden kann“. Es komme aber auf den objektiven Sachverhalt an. Letztlich darüber entscheiden müsse die Regierung.
Anders wertete der Berliner Staatsrechtler Ulrich Battis den Sachverhalt. In der „Mitteldeutschen Zeitung“ verwies er darauf, dass auch Wulffs Vorgänger Horst Köhler aus Gründen zurückgetreten sei, „die mehr im Persönlichen als im Politischen zu liegen schienen“. Trotzdem habe kein Mensch auch nur eine Minute darüber nachgedacht, ihm den Ehrensold nicht zu gewähren. Das Bundeskabinett habe hier „einen Spielraum“.
Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD, Christine Lambrecht, legte Wulff einen Verzicht nahe. „Es wäre angemessen, wenn Herr Wulff über die Frage nachdenkt, auf seinen Ehrensold zu verzichten“, sagte sie den Zeitungen der Essener WAZ-Mediengruppe (Samstagausgaben). Schließlich sei Wulff nur gut eineinhalb Jahre im Amt gewesen.
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Sollte Wulff tatsächlich verzichten oder das Bundeskabinett zu dem Schluss kommen, dass er keinen Anspruch auf den Ehrensold hat, würde ihm nach dem niedersächsischen Ministergesetz ein Ruhegehalt zustehen – allerdings müsste der 52-Jährige nach Ansicht des Bundes der Steuerzahler in Niedersachsen noch bis zum 60. Lebensjahr warten: Dann betrügen seine Ruhebezüge rund 5.300 Euro aus dem Ministergesetz plus 1.710 Euro aus dem Abgeordnetengesetz, zusammen also rund 7.000 Euro monatlich.
Fraglich ist den Angaben zufolge, ob Wulff darüber hinaus einen „wieder auflebenden“ Anspruch auf Übergangsgeld hat. Dieses wird nach dem Ministergesetz des Landes Niedersachsen für maximal zwei Jahre gezahlt, und zwar in Höhe des hälftigen Amtsgehaltes von rund 7.500 Euro. Allerdings würde dies nur bis Juni 2012 gelten.
Der Bund der Steuerzahler sprach sich dafür aus, die Bundespräsidenten-Pension grundsätzlich zu reformieren. Denkbar sei, zur ursprünglichen Regelung aus dem Jahr 1953 zurückzukehren, wie es Wulff nach seinem Amtsantritt im Jahr 2010 selbst angeregt habe. Nach einer Übergangszeit würde der Altbundespräsident demnach dauerhaft einen Ehrensold in Höhe der Hälfte der Amtsbezüge erhalten. Alternativ könnten diese zunächst an die Dauer der tatsächlich geleisteten Amtszeit gekoppelt werden, um sie dann schrittweise zu senken.
Mit Material von dapd