Im Sauerland-Prozess hat die Bundesanwaltschaft die Gefahr beschrieben, die von den Angeklagten ausging: Sie hätten einen “Massenmord“ geplant.
Düsseldorf. Zwei Tage hat die Bundesanwaltschaft für ihr Plädoyer im Sauerland-Prozess eingeplant. Zwei Tage, in denen sie die Taten aufzählen will, die sie den Terroristen der Sauerland-Guppe vorwirft. Zum Auftakt beschrieb sie, welche einzigartige terroristische Bedrohung von den islamischen Extremisten ausgegangen sei. Die Pläne der vier Angeklagten seien „von der Dimension der Gefahr beispiellos“, sagte Bundesanwalt Volker Brinkmann vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf. Getrieben von einem unbändigen Hass hätten die Angeklagten Chemikalien gehortet, mit denen sie Hunderte von Kilo Sprengstoff herstellen wollten. Sie hätten einen „einmaligen Massenmord“ geplant und 150 US-Soldaten und Zivilsten in den Tod reißen wollen. Der Chef-Ankläger warnte in seinem Plädoyer eindringlich vor dem „Krebsgeschwür des islamistischen Terrorismus“. Dieser kenne keine Tabus mehr und sei in der Auswahl der Opfer beliebig geworden.
Die Bundesanwaltschaft wirft den beiden zum Islam konvertierten Deutschen Fritz Gelowicz und Daniel Schneider, der Türke Adem Yilmaz und der Mitangeklagte Attila Selek die Verabredung zum Mord, die Vorbereitung von Sprengstoffanschlägen in Deutschland und die Mitgliedschaft in einer ausländischen Terrorvereinigung vor. Laut Bundesanwaltschaft wurden die fundamentalistischen Muslime in Ausbildungslagern im afghanisch-pakistanischen Grenzgebiet auf ihre Mission vorbereitet, den Dschihad nach Deutschland zu bringen. Als Ziele nahmen die Männer den US-Luftwaffenstützpunkt Ramstein, Flughäfen sowie Gaststätten und Discos ins Visier.
Zunächst schwiegen die Angeklagten zu den Vorwürfen, doch im August 2009 brachen sie ihr Schweigen. Sie gaben zu, im Auftrag der Terrororganisation Islamische Dschihad-Union (IJU) Autobomben-Anschläge auf US-Bürger in Deutschland geplant zu haben. „Ich war fest überzeugt, dass alles klappen würde“, sagte Gelowicz, der nach eigener Aussage zum Anführer der Operation bestimmt wurde.
Trotz ihrer Geständnisse hätten die Männer echte Reue nicht gezeigt, sagte Brinkmann. Reue sei auch nicht das Motiv für die umfassenden Geständnisse gewesen. „Die Angeklagten wollten sich mit ihren Einlassungen Strafmilderung erkaufen. Selbst der überzeugteste Gotteskrieger will nicht im Gefängnis sitzen und den Dschihad an sich vorbeiziehen lassen“, sagte Brinkmann.
Ihre Strafforderung gegen die vier Angeklagten wollen die Bundesanwälte erst an diesem Donnerstag bekanntgeben. Das Urteil ist für den 4. März geplant.