Peter Schaar, Bundesbeauftragter für Datenschutz, fordert: Jeder Bürger soll nachsehen können, welche Daten über ihn gespeichert sind.

Hamburg. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar erwartet von der neuen Bundesregierung eine Modernisierung des Datenschutzrechtes. „Wir brauchen klare Leitlinien für den Umgang mit Daten“, sagte Schaar dem Hamburger Abendblatt. „Die Regelungen sind umständlich und teilweise schwer umzusetzen.“ Für den Datenschutzexperten gehört dazu auch das Recht des Bürgers, elektronischen Zugang zu den Daten zu bekommen, die über ihn gespeichert sind. „Über das Internet soll jeder Betroffene mit einem gesicherten Identitätsnachweis bei einer Firma oder einer Behörde nachsehen können, was dort über ihn gespeichert ist, wo die Daten herkommen und wohin sie übermittelt wurden“, sagte Schaar.



Bundesinnenminister Thomas de Maizière hatte zuvor angekündigt, Datenschutz zu einem seiner Schwerpunktthemen zu machen. Im Zusammenhang mit den Datenskandalen um Mitarbeiterbespitzelungen bei Lidl, der Telekom und der deutschen Bahn forderte Schaar auch einen besseren Datenschutz für die Arbeitnehmer. „Deshalb brauchen wir dringend klarere Regelungen, welche Daten Arbeitgeber über ihre Beschäftigten verarbeiten dürfen“, sagte er. Es würden immer mehr sensible Informationen über den Arbeitnehmer anfallen, die ihn kontrollierbar machen. „Das geht von der Ortung des Diensthandys bis zur Kontrolle des Surfverhaltens im Internet“, sagte Schaar.

Hier die entsprechende Interviewpassage:

Hamburger Abendblatt: Herr Schaar, Bundesinnenminister de Maizère will Datenschutz zu einem Schwerpunkt machen. Was versprechen Sie sich davon?

Peter Schaar: Ich freue mich über die Ankündigung und erwarte, dass es im Datenschutzrecht zu einer notwendigen Modernisierung kommt. Es ist in seiner Struktur 30 Jahre alt. Die Regelungen sind umständlich und teilweise schwer umzusetzen. Wir brauchen klare Leitlinien für den Umgang mit Daten. Dabei muss auch das Internet für mehr Transparenz der gespeicherten Daten genutzt werden.

Abendblatt: Konkret?

Schaar: Jeder Bürger sollte zum Beispiel das Recht erhalten, elektronischen Zugang zu den Daten zu bekommen, die über ihn gespeichert sind. Über das Internet soll jeder Betroffene mit einem gesicherten Identitätsnachweis bei einer Firma oder einer Behörde nachsehen können, was dort über ihn gespeichert ist, wo die Daten herkommen und wohin sie übermittelt wurden.

Abendblatt: Was fordern Sie außerdem?

Schaar: Der Beschäftigtendatenschutz muss verbessert werden. Es fallen immer mehr sensible Informationen über den Arbeitnehmer an, die ihn kontrollierbar machen. Das geht von der Ortung des Diensthandys bis zur Kontrolle des Surfverhaltens im Internet. Dieses Problem ist auch in den Skandalen um die Mitarbeiterüberwachung bei Lidl, der Deutsche Bahn und teilweise auch bei der Telekom deutlich geworden. Deshalb brauchen wir dringend klarere Regelungen, welche Daten Arbeitgeber über ihre Beschäftigten verarbeiten dürfen.

Abendblatt: Ist Ihre Behörde gut genug aufgestellt?

Schaar: Ich begrüße es, dass im Koalitionsvertrag auch eine personelle Verstärkung meines Hauses vorgesehen ist. Wir arbeiten seit Jahren am Rand unserer Kapazität. Auch die Instrumente der Datenschutzaufsicht müssen verbessert werden.

Abendblatt: Inwiefern?

Schaar: Zwar können die Aufsichtsbehörden seit kurzem bei besonders schweren Datenschutzverstößen Unternehmen die Datenverarbeitung untersagen. Ich habe diese Möglichkeit gegenüber den Post- und Telekommunikationsunternehmen, für die ich zuständig bin, jedoch nicht. Ich kann dort nicht einmal direkt ein Bußgeld verhängen, wenn ich einen Datenmissbrauch feststelle. Auch gegenüber Behörden müssen die Datenschutzbeauftragten wirksamere Mittel erhalten, mit denen sie Datenschutzverstöße abstellen können.