Bundesverfassungsgerichtspräsident Hans-Jürgen Papier hat sich skeptisch zu Forderungen geäußert, Deutsch ins Grundgesetz aufzunehmen. Er sei sich „nicht sicher“, ob man ein Bekenntnis zur deutschen Sprache in der Verfassung brauche, sagte Papier abendblatt.de. Allgemein warnte er davor, in die Verfassung „allzu viel Verfassungslyrik hinein zu nehmen“.

abendblatt.de: Der CDU-Bundesparteitag hat sich dafür ausgesprochen, ein Bekenntnis zur deutschen Sprache in die Verfassung aufzunehmen. Brauchen wir das?


Papier: Da bin ich mir nicht sicher. Ich habe keine grundlegenden Einwände gegen eine solche Ergänzung des Grundgesetzes. Dort sind ja auch die Farben der Nationalflagge festgelegt. Welche rechtlichen Konsequenzen die Aufnahme der deutschen Sprache haben soll, kann ich im Augenblick aber nicht übersehen.


abendblatt.de: Fürchten Sie, das Grundgesetz könnte überladen werden?


Papier: Den konkreten Vorschlag möchte ich nicht weiter beurteilen. Aber ganz allgemein möchte ich davor warnen, in die Verfassung allzu viel Verfassungslyrik hinein zu nehmen. Das Grundgesetz zeichnet sich durch eine knappe, präzise und justiziable Normenordnung aus und eben nicht durch Programmsätze. Unsere Verfassung ist kein Bilderbuch des Wünschbaren.


abendblatt.de: Was folgt daraus?


Papier: Man sollte sich allgemein davor hüten, die bewährte Struktur des Grundgesetzes aufzugeben, indem man es mit Verheißungen anreichert.