Berlin. Ehescheidungen und alle Streitigkeiten in Familiensachen werden nach einer 50 Jahre währenden Debatte jetzt erheblich vereinfacht. Das mehr als 100 Jahre alte zersplitterte Verfahren der sogenannten freiwilligen Gerichtsbarkeit wird grundlegend neu geordnet. Mit breiter Zustimmung verabschiedete der Bundestag das neue Gesetz. Damit wird laut Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) "eine einheitliche Familienverfahrensordnung aus einem Guss" geschaffen.
Künftig ist ein Großes Familiengericht allein für Ehescheidungen und Streitigkeiten in Familiensachen zuständig. Das Familiengericht entscheidet auch vermögensrechtliche Streitigkeiten, die aus Scheidungen folgen. Bisher sind dies die Amts- oder Landgerichte. Die Vormundschaftsgerichte werden aufgelöst. Die Reform stärkt die Rechte von Kindern. Bei Scheidungen kann ein Umgangspfleger bestellt werden, der dem Kind beisteht. Zypries sagte, für den Bürger sei nun klar, an wen er sich mit einer Beschwerde wenden kann. Das Gesetz soll am 1. September 2009 in Kraft treten.