Der Bundestag debattiert heute über Patientenverfügungen. Denn noch ist gesetzlich festgelegt, wer entscheidet, wenn jemand so schwer krank wird, dass er sich nicht mehr äußern kann oder wenn er bewusstlos ist.

Berlin. Der Bundestag debattiert heute über Patientenverfügungen. Denn noch ist gesetzlich nicht festgelegt, wer entscheidet, wenn jemand so schwer krank wird, dass er sich nicht mehr äußern kann oder wenn er bewusstlos ist. Für diese Fälle kann jeder eine Patientenverfügung verfassen, die klärt, welche Möglichkeiten der modernen Medizin er nutzen will und welche nicht, weil er nicht hoffnungslos von Maschinen am Leben gehalten werden möchte. Drei verschiedene Gesetzesentwürfe gibt es, für die im Bundestag um Mehrheiten geworben wird. Sie unterscheiden sich vor allem darin, wie verbindlich die Festlegung eines Patienten für die behandelnden Ärzte sein soll.

Am stärksten orientiert sich der Entwurf des SPD-Rechtsexperten Joachim Stünker am Patientenwillen. Dieser soll unabhängig von der Art der Erkrankung also auch, wenn sie mit entsprechender Gerätemedizin heilbar wäre gelten, sofern er in Schriftform vorliegt. Ein gerichtlich bestimmter Betreuer soll bei Bedarf überprüfen, dass der Wille des Kranken für die entsprechende Situation gilt.

Den Vorschlag unterstützt etwa Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD). Er wurde bereits im vergangenen März in den Bundestag eingebracht und gilt als am chancenreichsten. Heute werden zwei andere Entwürfe diskutiert. Die Variante, die unter Federführung von Wolfgang Bosbach (CDU) ausgearbeitet wurde, sieht je nach Krankheit und Krankheitsphase eine unterschiedliche Verbindlichkeit der Verfügungen vor. Die "einfache" Form der Patientenverfügung könnte etwa eine unerwünschte Behandlung nicht verhindern, die zur Heilung führt.

Eine "qualifizierte" Verfügung würde nur nach ärztlicher Beratung ausgestellt und vom Notar beglaubigt. Sie gilt uneingeschränkt, sofern sie nicht älter als fünf Jahre ist. Das dritte Konzept von Wolfgang Zöller (CSU) will Verfügungen "grundsätzlich verbindlich" machen, auch, wenn sie nur mündlich abgegeben wurden. Allerdings soll dabei der aktuelle mutmaßliche Wille des nicht mehr zu Äußerungen fähigen Patienten herangezogen werden. Ärzte, Betreuer und Angehörige sollen dazu ihre Einschätzung abgeben. Für dieses Modell macht sich unter anderem Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) stark.