Bis zu 10,8 Prozent weniger Rente für Erwerbsminderungsrentner: Gewerkschaftsbund und Sozialverbände haben Verfassungsklage gegen die Abschläge eingereicht. Begründung: Rentenkürzung verstoße gegen Eigentumsschutz sowie den Grundsatz des Vertrauensschutzes.
Berlin/Hamburg. Sie wollen die Rentenkürzungen für Kranke und Arbeitsunfähige nicht mehr hinnehmen: Der Deutsche Gewerkschaftsbund und die Sozialverbände SoVD und VdK haben Verfassungsklage gegen die Abschläge bei Erwerbsminderungsrenten eingereicht. Nach Auffassung der Kläger verstoßen diese Abschläge gegen den verfassungsrechtlich garantierten Eigentumsschutz sowie den Grundsatz des Vertrauensschutzes.
DGB und Verbände halten die seit 2001 geltenden Abschläge von bis zu 10,8 Prozent weniger Rente für Erwerbsminderungsrentner und deren Hinterbliebene für unzumutbar. Der 4. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) hatte 2006 die Abschläge für Erwerbsminderungsrentner unter 60 Jahren für unzulässig erklärt.
Zwei andere BSG-Senate kamen 2008 bei weiteren Musterklagen zu einer anderen Rechtsauffassung. Mit der Beschwerde soll nun ein höchstrichterliches Urteil erreicht werden (Az.: 1 BvR 3588/08).
Die Verfassungsklage betrifft Erwerbsminderungsrentner, die eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit vor Vollendung des 63. Lebensjahres in Anspruch nehmen. Betroffen sind rund 750 000 Erwerbsminderungsrentner sowie ein Teil der etwa 700 000 Hinterbliebenenrentner.