SPD und Grüne haben gegen das reformierte Wahlrecht bei Bundestagswahlen Klage eingereicht. Union und FDP hatten es durchgesetzt.
Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht hat am Dienstag mit der Verhandlung über das neue Wahlrecht für Bundestagswahlen begonnen. SPD und Grüne haben gegen die Regelung Klage eingereicht, die Union und FDP im September im Alleingang im Parlament durchgesetzt hatten. Zudem liegt eine Verfassungsbeschwerde von mehr als 3000 Bürgern vor. Mit einem Urteil wird noch vor der parlamentarischen Sommerpause gerechnet.
+++ Bundestag reformiert deutsches Wahlrecht +++
Eine Änderung war nötig geworden, nachdem die Karlsruher Richter 2008 das bisherige Wahlrecht für teilweise rechtswidrig erklärt hatten. Grund war der paradoxe Effekt, dass es unter bestimmten Umständen passieren konnte, dass eine Partei im Ergebnis weniger Sitze im Bundestag bekam, wenn die Zahl ihrer Zweitstimmen stieg.