Bei der nächsten Bundestagswahl werden die Stimmen nicht mehr bundesweit verrechnet. Das geltende Recht war verfassungswidrig.
Berlin. Deutschland bekommt ein neues Wahlrecht. 294 Abgeordnete stimmten am Donnerstag im Bundestag für einen entsprechenden Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen, 241 dagegen. Bei der nächsten Bundestagswahl werden die Stimmen der Wähler in den einzelnen Ländern nicht mehr wie bisher bundesweit verrechnet, jedes Bundesland sendet seine Volksvertreter vielmehr künftig separat. Lediglich Reststimmen sollen auch künftig noch verrechnet werden. Der Bundesrat muss dem Vorhaben nicht zustimmen.
Eine Änderung des Wahlrechts war notwendig geworden, nachdem das Bundesverfassungsgericht das derzeit geltende Recht im Juli 2008 für verfassungswidrig erklärt hatte. Die Richter monierten damals vor allem das sogenannte negative Stimmgewicht. Dieses Phänomen kann in Ausnahmefällen dazu führen, dass mehr Zweitstimmen für eine Partei zu weniger Mandaten derselben Partei führen oder umgekehrt. SPD und Grüne haben bereits angekündigt, erneut in Karlsruhe zu klagen. (dapd)