Gesetzes-Vorstoß sieht Steuersanktionen für Unternehmen vor. In zwei Etappen soll bis 2023 eine 40-Prozent-Quote erreicht werden.
Hamburg. Mit einer Initiative im Bundesrat will Hamburgs Regierung die Einführung einer gesetzlichen Frauenquote in deutschen Unternehmen forcieren. In dem Gesetzentwurf fordert Hamburgs Justizsenatorin Jana Schiedek (SPD) eine gesetzliche Mindestquote in Höhe von 40 Prozent von Frauen und Männer in Aufsichtsräten börsendotierter und mitbestimmter Unternehmen. Diese Quote soll verpflichtend für die Firmen in zwei Etappen erreicht werden, 20 Prozent bis 2018 und 40 Prozent bis 2023. So sieht es der Antrag vor, der dem Hamburger Abendblatt vorliegt (Dienstag-Ausgabe). Am Dienstag soll der Senat die Bundesratsinitiative verabschieden, im Juni soll der Bundesrat über den Vorstoß aus dem Norden beraten.
Die Bundesregierung von Union und FDP sei bei der Einführung einer Frauenquote "heillos zerstritten und hat zu lange auf Freiwilligkeit gesetzt, ohne dass sich etwas geändert hätte“, sagte Schiedek dem Hamburger Abendblatt. Andere europäischen Länder wie Norwegen, Spanien, Frankreich, Belgien und Italien hätten mit gesetzlichen Quoten die Erfahrung gemacht, das sie funktionieren. "Wir dürfen nicht weitere 10 Jahre ungenutzt verstreichen lassen. Jetzt ist die Zeit zum Handeln“, hob Schiedek hervor.
+++ "Pro Quote": Zusammen sind wir weniger allein +++
Unternehmen, die sich nicht an die angestrebten Vorgaben durch dieses Gesetz halten, sollen steuerlich sanktioniert werden. Bei Vergehen gegen das Gesetz dürften nach dem Gesetzentwurf von Hamburgs Senat Unternehmen nicht mehr die Vergütungen steuerlich absetzen, die sie an das quotenwidrige besetze Gremium zahlen. Bei einem großen Konzern wie Volkswagen wären das nach Angaben der Hamburger Justizbehörde etwa 800.000 Euro im Jahr, bei kleineren börsendotierten Firmen immer noch mehr als 10.000 Euro. Zudem müssen nach Vorstellung von Senatorin Schiedek Firmen regelmäßig darüber berichten, ob sie die Vorgabe von 20 und dann 40 Prozent Frauenanteil einhalten. Für die Kontrolle der Quote in den jeweiligen Unternehmen soll das Bundesamt für Justiz zuständig sein.