Er wusste nicht, dass die Waffe nicht geladen war. Weil die Tat “spielerischen Charakter“, hatte muss der 21-Jährige nicht ins Gefängnis.
Gera. Gut zehn Monate ist es her, dass der schreckliche Unfall passierte. Nach dem tödlichen Schuss auf einen Kameraden in Afghanistan ist ein früherer Bundeswehrsoldat zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt worden. Er habe die Waffe in Richtung seines Kameraden gehalten und bewusst den Abzugshebel betätigt, sagte der Vorsitzende Richter Martin Giebel am Mittwoch in Gera. Der 21-Jährige sei aber davon ausgegangen, dass die Pistole nicht geladen war. Der Vorfall habe „spielerischen Charakter“ gehabt, sagte Giebel. Das Gericht legte dem jungen Mann fahrlässige Tötung und Ungehorsam in besonders schwerem Fall zur Last.
Der Vorfall in einem Feldlager in der Unruheprovinz Baghlan hatte im vergangenen Jahr den Weihnachtsbesuch von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) überschattet. Der Angeklagte habe gegen die grundlegende Regel verstoßen, die Waffe nie auf einen Kameraden zu richten, sagte der Richter. „Aus seiner Sicht hatte die Waffe die Qualität eines Spielzeugs.“ Er habe keine Gefahr wahrgenommen, weil er sich sicher gewesen sei, dass die Pistole nicht geladen war.
Die Staatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von zweieinhalb Jahren gefordert. Der Angeklagte habe grob fahrlässig und leichtfertig den sinnlosen Tod seines Kameraden verursacht. Dabei habe er genau um die Gefahr seines Spiels gewusst. „Man kann sich keinen schwereren Fall der Fahrlässigkeit denken“, hatte Staatsanwalt Andreas Petzel gesagt. Die Verteidigung hatte auf eine Bewährungsstrafe von eineinhalb Jahren plädiert. Weder die Kontrollen durch Vorgesetzte noch die Ausbildung der jungen Soldaten im Feldlager seien ausreichend gewesen.
Auch ohne die Belehrung durch Vorgesetzte habe der junge Soldat aber wissen müssen, dass er seine Waffe nicht auf Kameraden richten darf, betonte Giebel. „Das ist eine Regel, die jeder Mensch als Kind lernt.“ Zugleich sei die Situation der Soldaten im Feldlager extrem schwierig. Die Bundeswehr habe die jungen Soldaten im Zelt unter sich gelassen, ohne ihnen erfahrene Kameraden zur Seite zu stellen.
Der 21-Jährige war aus Sicht des Gerichtes „kein Rambo-Typ“, sondern hatte „einen einmaligen, erschreckenden Aussetzer“. „Er muss lernen, dieser bitteren Wahrheit ins Auge zu sehen“, sagte Giebel. (dpa)