Die Politiker geben sich empört. Doch die Initiative für die Wiedereinführung der Todesstrafe könnte ähnlich erfolgreich sein wie die für das Minarett-Verbot.
Zürich. In der Schweiz hat eine Unterschriftensammlung für die Wiedereinführung der 1942 abgeschafften Todesstrafe begonnen. Falls bis zum 24. Februar 2012 die nötigen 100.000 Unterschriften zusammenkommen, kann es eine Volksabstimmung über die Frage geben, ob bei Mord „in Kombination mit einer sexuellen Handlung an einem Kind, sexueller Nötigung oder Vergewaltigung“ die Todesstrafe verhängt werden muss.
Die Unterschriftensammlung wurde von einer Gruppe von sieben Schweizerinnen und Schweizern in Gang gebracht, die sich als Angehörige von Betroffenen bezeichnen. Die Schweizer Bundeskanzlei stufte die Unterschriftensammlung laut einer Veröffentlichung im Bundesblatt als formal zulässig ein. In der Schweiz wurde die Todesstrafe zum letzten Mal 1940 vollstreckt. Landesverrat in Kriegszeiten konnte noch bis 1992 mit dem Tode bestraft werden.
Das Vorhaben ist bei den politischen Parteien auf breite Ablehnung gestoßen. Führende Vertreter von Christ- und Sozialdemokraten haben sich bereits dagegen ausgesprochen. Und auch Christoph Blocher, Vordenker der rechtsgerichteten Schweizer Volkspartei (SVP), lehnt eine Wiedereinführung der Todesstrafe ab.
Nach der Annahme des Minarett-Verbots und der Verwahrungsinitiative für sexuelle Straftäter wäre dies bereits der dritte Volksentscheid in jüngerer Zeit, der die Schweiz auf Kollisionskurs mit internationalem Recht, insbesondere die Europäische Menschenrechtskonvention, bringen würde. In Europa kennt lediglich Weißrussland noch die Todesstrafe.