Am Montag wird der Prozess in Oslo eröffnet, der für ganz Norwegen, vor allem aber für die Hinterbliebenen der Opfer, eine enorme Belastung darstellt. Denn Breivik erhält damit auch ein Forum für seine kruden Ideen - die erste Prozesswoche ist für seine Aussagen reserviert. Und er will zum “Mythos“ werden.
Hamburg. Schon jetzt hat die große Mehrheit der Norweger die Nase davon voll, über den Massenmörder Anders Behring Breivik informiert zu werden. In einer Umfrage meinten 68 Prozent der Befragten, es reiche ihnen mit der Berichterstattung, man wolle "nach vorn blicken". Die Osloer Zeitung "Dagbladet" bietet ihren Online-Lesern gar eine Breivik-freie Ausgabe an. Und dabei hat der eigentliche Medienrummel um den Mann, der das Jahrhundertverbrechen in dem hochzivilisierten skandinavischen Staat begangen hat, noch gar nicht begonnen.
Am Montag wird der Prozess in Oslo eröffnet, der für ganz Norwegen, vor allem aber für die Hinterbliebenen der Opfer, eine enorme Belastung darstellt. Denn Breivik erhält damit auch ein Forum für seine kruden Ideen - die erste Prozesswoche ist für seine Aussagen reserviert. Und er will zum "Mythos" werden. Die Anklageschrift wirft dem 33-Jährigen Terrorismus und vorsätzlichen Mord vor und nennt alle 77 Todesopfer und die 40 Verletzten. Es bestehe berechtigte Befürchtung, dass der Mörder seine Taten wiederholen könne.
+++ Norwegischer Attentäter Breivik zurechnungsfähig +++
"Terror ist Theater", hat Breivik in zynischer Selbstgerechtigkeit erklärt. Die ihm zur Last gelegten Taten hat er nicht nur ohne jede Reue gleich hinterher gestanden; er brüstet sich der Morde gar und hält sich für den Retter Norwegens vor dem Islam und dem "Kulturmarxismus". Man sollte ihm den norwegischen Kriegs-Verdienstorden zuerkennen, hat er gefordert.
Breiviks mörderischer Fanatismus ist derart ausgeprägt, dass die norwegische Justiz vor der schwierigen Aufgabe steht, festzustellen, ob der Mann geistesgestört ist oder nicht. Im November war in Oslo ein 243 Seiten langes psychiatrisches Gutachten vorgestellt worden, das in dem Resultat gipfelte, der Mörder leide an paranoider Schizophrenie und sei zur Tatzeit nicht zurechnungsfähig gewesen. Die Autoren, die Psychiater Torgeir Husby und Synne Sörheim, hatten über Monate Gespräche mit Breivik geführt. Ihre Arbeit wurde in der Fachwelt stark kritisiert. In diesem Monat kam ein zweites Gutachten zu dem Ergebnis, dass Breivik sehr wohl geistig gesund sei und für die Taten zur Rechenschaft gezogen werden könne. Das 300-Seiten-Werk stammt von den Psychiatern Agnar Aspaas und Terje Törissen. Nun muss das Gericht entscheiden.
Anders Breivik hatte das erste Gutachten in einem 30-seitigen Schreiben an norwegische Medien als "ultimative Kränkung" gegeißelt und feiert das zweite nun als "Sieg". Seine Anwälte hat er ausdrücklich angewiesen, seine geistige Frische vor Gericht zu beweisen. Das vierköpfige Team um Kanzleichef Geir Lippestad präsentierte sich indessen auf stylischen Fotos, die wie eine coole Werbung für die US-Anwaltsserie "Boston Legal" wirken. Medien warfen den Juristen eitle "Selbstdarstellung" vor; sie wehrten sich mit dem Argument, sie hätten sich lediglich bemüht, "ernst dreinzublicken".
Die nun juristisch zu klärende Frage ist, ob Breiviks Taten, Worte und Schriften krankhaften Wahnvorstellungen entspringen oder einer eiskalt strukturierten kriminellen Energie.
Der 1979 in gut situierte Verhältnisse geborene Breivik war früh in den Dunstkreis rechtsextremer Organisationen geraten und war Mitglied in einem Verein für Sportpistolenschützen.
Seine monströse Tat will er im Geheimen neun Jahre lang vorbereitet haben. Ihn trieben Hass auf den Islam in Norwegen und auf die sozialdemokratische Partei, der er vorwirft, das Land mit einer humanistischen und multikulturellen Politik an Muslime auszuliefern. Es gelang Breivik unbemerkt, Waffen, Munition und fast eine Tonne des Sprengstoffes ANFO (Ammoniumnitrat mit Dieselöl) zu horten.
+++ Neues Gutachten: Attentäter Breivik ist doch schuldfähig +++
Am 22. Juli 2011 stellte er einen wirren, 15 Minuten langen Videofilm mit dem Titel "Tempelritter 2083" ins Internet und verschickte unter den Namen Andrew Berwick ein 1500 Seiten langes Hasspamphlet an mehr als 1000 E-Mail-Empfänger. Titel: "2083 - eine Europäische Unabhängigkeitserklärung". Die Zahl 2083 bezieht sich auf das Jahr, in dem der Islam aus Europa vertrieben sein soll, und erinnert zudem an den gescheiterten Sturm der osmanischen Türken 1683 auf Wien.
Später an diesem Tag brachte Breivik in Osloer Regierungsviertel 950 Kilogramm ANFO zur Explosion. Ganze Straßenzüge wurden schwer verwüstet, acht Menschen starben. Danach fuhr der Terrorist in Polizeiuniform in seinem Fiat Doblo auf die 30 Kilometer entfernte Insel Utøya, wo die sozialdemokratische Jugendorganisation Arbeidernes Ungdomsfylking ein Zeltlager veranstaltete. Er rief die Kinder und Erwachsenen zusammen - vorgeblich, um sie über den Anschlag in Oslo zu informieren - und eröffnete das Feuer auf sie. Innerhalb einer Stunde starben 69 Menschen im Kugelhagel.
Die frühere norwegische Ministerpräsidentin Gro Harlem Brundtland, von Breivik glühend als "Landesmörderin" gehasst, hatte auf Utøya einen Vortrag gehalten und war kurz zuvor abgereist. Dass sich Breivik gegenüber seinem ursprünglichen Zeitplan verspätete, rettete ihr das Leben.
Wenn das Urteil im Juni oder Juli gesprochen wird, könnte Breivik in einer psychiatrischen Anstalt oder im Gefängnis landen - vermutlich für den Rest seines Lebens. Norwegen gehört zwar zu den rund 20 Staaten der Erde, die keine lebenslange Haftstrafe mehr kennen - das Maximum beträgt 21 Jahre. Allerdings kann die Strafe danach unbegrenzt oft um fünf Jahre verlängert werden.
Hintergrund: Das norwegische Strafrecht und der Fall Breivik
In Norwegen gibt es anders als in Deutschland keine lebenslange Freiheitsstrafe. Die längstmögliche Gefängnisstrafe beträgt in dem skandinavischen Land 21 Jahre, wie es in Paragraf 17 des Norwegischen Strafgesetzbuches heißt.
Der norwegische Attentäter Anders Behring Breivik könnte dennoch letztlich für den Rest seines Lebens in Haft genommen werden. Denn das Gericht kann nach Paragraf 39 c des Strafgesetzbuches auch eine sogenannte Verwahrung verhängen. Diese beträgt zwar ebenfalls maximal 21 Jahre, kann dann aber um jeweils um fünf Jahre verlängert werden – notfalls bis zum Tod des Betroffenen. Denn es gibt keine Obergrenze für die Zahl der möglichen Verlängerungen.
Eine Verlängerung der Verwahrung wird dann angeordnet, „wenn die zeitlich begrenzte Strafe zum Schutz der Gesellschaft nicht ausreicht“, wie Stefan Drackert, Skandinavienexperte des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht (Freiburg) auf dapd-Anfrage erläuterte. Voraussetzung sei ein „schweres Gewaltverbrechen“ und eine „naheliegende Wiederholungsgefahr“.
Breivik wird zur Last gelegt, am 22. Juli 2011 in Oslo und auf der Insel Utöya 77 Menschen getötet zu haben. Die Anklage lautet auf Terrorismus und vorsätzlichen Mord.
Nur geistig gesunde Täter dürfen zu einer Haftstrafe verurteilt werden. Sollte das Gericht Breivik am Ende für unzurechnungsfähig erklären, bliebe er straffrei und würde in eine geschlossene psychiatrische Einrichtung eingewiesen – zur „psychischen Zwangsfürsorge“, wie es im Gesetz heißt. Spätestens nach drei Jahren wird auf Antrag erstmals überprüft, ob es erforderlich ist, Betroffene weiterhin in der geschlossenen Psychiatrie zu belassen.
Auch in Deutschland kommen psychisch kranke Menschen, die straffällig geworden sind, nicht ins Gefängnis, sondern in den Maßregelvollzug. Es handelt sich dabei um Personen, die als schuldunfähig oder vermindert schuldfähig gelten, aber für die Allgemeinheit weiter gefährlich sind. Sie werden in forensischen Kliniken untergebracht, in denen zum Schutz der Bevölkerung hohe Sicherheitsstandards gelten.
Der dreistufige Aufbau des Justizsystems in Norwegen ist ähnlich wie in Deutschland. Die Entscheidung des Amtsgerichts kann vor einem Berufungsgericht angefochten werden. Höchste Instanz ist der Oberste Gerichtshof. (dapd)