Hamburg. In Affäre um BDK-Mann Schulz wird Wolfgang Kopitzsch Strafvereitelung vorgeworfen. Gefälligkeitsaussage oder nur fragwürdige Indizien?

Der ehemalige Hamburger Polizeipräsident Wolfgang Kopitzsch (72) soll sich im Zusammenhang mit der Affäre um den ehemaligen Bundesvorsitzenden des Bunds Deutscher Kriminalbeamter (BDK), André Schulz, wegen versuchter Strafvereitelung vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft hat eine entsprechende Anklage erhoben.

Es geht um nicht geleistete Arbeit für ausbezahlte Bezüge. Insgesamt 75.000 Euro soll André Schulz zwischen 2014 und 2017 als Beamtengehalt bekommen haben, obwohl er in Berlin war und nicht, wie vereinbart, als Halbtagskraft für die Hamburger Polizei tätig war. Die Staatsanwaltschaft wirft Schulz, gegen den bereits seit über einem Jahr ermittelt wird, Betrug in einem besonders schweren Fall vor.

Wolfgang Kopitzsch: Gefälligkeitsaussage bei der Staatsanwaltschaft?

Der Vorwurf gegen den früheren Polizeichef Kopitzsch: Er soll eine „Gefälligkeitsaussage“ bei der Staatsanwaltschaft gemacht haben, als er dort im Rahmen einer Vernehmung angab, er habe Schulz „Sonderaufträge“ gegeben. Dieses soll kurz vor der Pensionierung von Kopitzsch passiert sein, der im Jahr 2014 in den Ruhestand verabschiedet wurde.

Der ehemalige Polizeipräsident lässt sich jetzt von dem ehemaligen Bezirksamtsleiter Matthias Frommann vertreten, der seit 2008 wieder als Rechtsanwalt arbeitet. Dieser stuft die Anklage der Staatsanwaltschaft als „dünn“ ein. „Die gesamte Anklage basiert auf Vermutungen und auf Schlussfolgerungen“, sagte Frommann gegenüber dem Hamburger Abendblatt. „Es gibt keinen Beweis und keinen Zeugen.“

Indizien für eine Freundschaft?

Die Staatsanwaltschaft habe als Motiv eine Freundschaft zwischen Kopitzsch und Schulz konstruiert, die es nie gegeben habe. Indizien für die Freundschaft seien dabei Gratulationen zum Geburtstag gewesen und der Umstand, dass sich Kopitzsch und Schulz duzten.

„Herr Kopitzsch hat in seiner Funktion als Polizeipräsident 300 bis 400 solcher Gratulationen im Jahr ausgesprochen. Das waren wohl längst nicht alles Freunde“, so Frommann. Die Erklärung für den vertrauten Umgang sei die jahrelange Zusammenarbeit von Kopitzsch und Schulz bei der Polizei gewesen sowie die Funktion von Schulz als zeitweiliger Personalratsvorsitzender.

Was der Verteidiger sagt

Frommanns Fazit: „Ich kann nicht erkennen, wie man in dem Fall aus rechtsstaatlicher Sicht eine Anklage und eine Verurteilung erwirken kann.“ Frommann geht deshalb nach eigenem Bekunden davon aus, dass das Gericht die Anklage gar nicht zur Verhandlung zulässt.

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Allerdings gibt es aus den Arbeitsaufträgen des ehemaligen Polizeipräsidenten an Schulz bislang keine bekannt gewordenen Ergebnisse. Die hätten sowohl Kopitzsch wie auch Schulz auf den Tisch legen und so die Vorwürfe entkräften können.

Im Polizeipräsidium sind auch keine Ergebnisse der Schulz’schen Arbeit aus Sonderaufträgen in der besagten Zeit bekannt. Kopitzsch, so erinnert sich ein Beamter, habe damals sein komplett ausgeräumtes Büro ohne jegliche Übergabe an den neuen Polizeipräsidenten verlassen.