Hamburg. Wie die Bußgeldstelle begründet, warum der Innensenator 1000 Euro zahlen musste, seine Gäste aber straffrei bleiben sollen.

Gute Nachrichten für die 30 Gäste der illegalen Vereidigungs-Feier von Innensenator Andy Grote (SPD): Die Bußgeldstelle wird nicht gegen sie und auch nicht gegen den Wirt des von Grote genutzten Club 20457 ermitteln. Das sei am Donnerstag entschieden worden, hieß es auf Abendblatt-Anfrage.

Hintergrund: Am 10. Juni hatte der Senator mit 30 (Partei-)Freunden seine erneute Vereidigung als Innensenator in dem Club gefeiert. Später hatte er betont, die Zusammenkunft sei mit der geltenden Corona-Verordnung vereinbar gewesen, da es sich um eine „gemeinsame Verabredung zu einem Gastronomiebesuch“ gehandelt habe. Die Bußgeldstelle sah das anders: Grote musste schließlich 1000 Euro Bußgeld zahlen, weil die Veranstaltung eben nicht mit den von ihm selbst mit erlassenen Regeln vereinbar war.

Kein Bußgeld gegen Grotes Gäste und den Wirt

Grote hat seither mehrfach für seinen Fehler um Entschuldigung gebeten und neben der Zahlung der Geldbuße auch 1000 Euro an die Corona-Hilfe der evangelischen Stiftung Alsterdorf gespendet. Gegen Wirt und Gäste wurde zunächst nicht ermittelt, obwohl die Teilnahme an illegalen Veranstaltungen nach der damaligen Regelung mit einem Bußgeld von 150 Euro geahndet werden konnte.

Erst aufgrund einer bei der Staatsanwaltschaft eingegangen und an die Bußgeldstelle weitergeleiteten Strafanzeige wurde nun zuletzt doch ein Verfahren geprüft. Das Ergebnis ist eindeutig: „Auf der Grundlage des Opportunitätsprinzips wurde entschieden, gegen die unbekannten Gäste sowie gegen den Gastwirt kein Bußgeldverfahren einzuleiten“, schreibt der Sprecher des zuständigen Einwohnerzentralamtes auf Abendblatt-Anfrage.

Für Fehler des Senators tragen Gäste keine Schuld

„Aus Sicht der Bußgeldstelle durften die Gäste aufgrund der Einladung durch den Präses der Innenbehörde, welche für die Durchsetzung und Ahndung der HmbSARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung zuständig ist, darauf vertrauen, dass die Zusammenkunft anlässlich seiner wiederholten Ernennung in den Senat rechtmäßig war.“ Die Einladung zu der Zusammenkunft sei „mit Verweis auf die geltenden Regelungen erfolgt, so dass Gäste und Gastwirt davon ausgehen konnten, dass diese zielgerichtete Zusammenkunft in rechtlich zulässigem Rahmen erfolgte.“

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Mithin: Wer vom Innensenator eingeladen wird, darf mit Fug und Recht voraussetzen, dass dessen Veranstaltung legal ist – selbst wenn das am Ende nicht der Fall ist. Oder anders gesagt: Für den Fehler des Senators tragen seine Gäste keine Verantwortung. Damit dürfte das Kapitel nach mehr als drei Monaten nun endgültig beendet sein.

Die CDU forderte nach der Abendblatt-Veröffentlichung über die Entscheidung der Bußgeldstelle erneut, Grote müsse sein Amt aufgeben. „Die neuste Entwicklung ist ein weiterer Beleg dafür, dass Grote dem Amt nicht gewachsen ist", sagte CDU-Innenpolitiker Dennis Gladiator. "Von einem Innensenator kann zurecht erwartet werden, dass er sich an Recht und Gesetz hält. Das gilt auch und gerade für Verordnungen, die er kurz zuvor selbst beschlossen hat und deren Einhaltung er durchsetzen soll. Das hat die Bußgeldstelle seiner Behörde sehr deutlich bestätigt. Genau das hat er aber nicht getan. Grote erfüllt den Anspruch nicht, den jeder an einen Innensenator hat." Der Innensenator habe sich zwar im Amt gehalten, seine "Glaubwürdigkeit und moralische Autorität" seien jedoch "für immer dahin", so Gladiator. "Diese Schwachstelle in der Innenpolitik kann sich Hamburg nicht leisten.“