Hamburg. Bußgeldstelle wertet Grotes Umtrunk in einer Bar als verbotene Veranstaltung – er muss zahlen. Seine Gäste bleiben wohl verschont.
Hamburgs SPD-Innensenator Andy Grote musste in dieser Woche bekanntlich 1000 Euro Bußgeld zahlen, weil sein Treffen mit Parteifreunden in einer Bar im Juni gegen die von ihm mit erlassenen Corona-Regeln verstieß. Seine rund 30 Gäste aber blieben bisher verschont – obwohl der Bußgeldkatalog 150 Euro für die Teilnahme an solchen illegalen Veranstalungen vorsieht und die Namen zumindest teilweise bekannt sind.
Begründung der in Grotes eigener Behörde angesiedelten Bußgeldstelle: Es lägen keine Anzeigen gegen Gäste vor. Die Gästeliste des Barbetreibers sei nur zum Zwecke der Feststellung eingesehen worden, "ob und mit wie viel Personen das Ereignis stattgefunden hat“, so die Sprecherin des zuständigen Einwohnerzentralamtes. Für die Ermittlungen könne diese aus Datenschutzgründen nicht genutzt werden. Die in Medien genannten (und von der Bürgerschaftsfraktion bestätigten) Namen von Grote-Gästen fußten auf „nicht erwiesenen Behauptungen“.
Treffen in einer Bar: Grotes Gäste haben Glück
Im Übrigen bestehe „im Ordnungswidrigkeitenrecht keine Ermittlungsplicht“, so das Einwohnerzentralamt. "Es gilt das Opportunitätsprinzip“, nach dem "die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten (sog. Bußgeldverfahren) im pflichtgemäßen Ermessen der Verfolgungsbehörden liegt“.
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Mithin: Grotes Gäste haben Glück und werden wohl unbehelligt bleiben — es sei denn, es gehen noch Anzeigen gegen sie ein. Dann müsste die Bußgeldstelle vermutlich doch noch tätig werden. Denn, so die Sprecherin: "Die Fristen bezüglich möglicher Ordnungswidrigkeitenverfahren im Zusammenhang mit Corona-Verstößen am 10. Juni 2020 sind noch nicht verstrichen.“
Auch gegen den Wirt oder Besitzer des Clubs in der HafenCity wurde nach Auskunft der Bußgeldstelle kein Bußgeld verhängt. Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) hatte Grote zwar gerügt und gesagt, so ein Fehler dürfe nur einmal passieren. Zugleich hatte er betont, dass Andy Grote ein "sehr guter Innensenator" sei, dessen einmaliger Fehler keinen Rücktritt und keine Entlassung rechtfertige.
Grote selbst hatte sich mehrfach für seinen Fehler entschuldigt - allerdings immer wieder betont, er habe nicht gegen die Vorschriften verstoßen. Ein Irrtum, wie man nun weiß. Als Zeichen seines großen Bedauerns hatte der Senator, wie aus seinen Behörde zu hören war, bereits vor der Zustellung des Bußgeldbescheides 1000 Euro an die Corona-Hilfe der evangelischen Stiftung Alsterdorf gespendet.
Tschentscher: Grotes Fehler darf sich nicht wiederholen: