Der Altkanzler nimmt seine Beschwerde zurück. Helmut Kohls neuerliche Klage hätte keinen Erfolg. Sein Sohn Walter gibt zu, abgeschrieben zu haben.
Köln/Hamburg. Der frühere Bundeskanzler Helmut Kohl, 84, hat seine Beschwerde gegen einen Beschluss des Kölner Landgerichts zurückgenommen. Kohl hatte versucht, die Veröffentlichung des umstrittenen Buches von Heribert Schwan und Tilman Jens „Vermächtnis. Die Kohl-Protokolle“ per Einstweiliger Verfügung zu verhindern. Das Landgericht hatte Kohls Antrag abgelehnt, woraufhin er sofortige Beschwerde beim Oberlandesgericht (OLG) Köln einlegte.
Doch nach einem rechtlichen Hinweis des OLG habe Kohl die Beschwerde am Freitag zurückgenommen, sagte ein Sprecher. Die Kammer habe klargemacht, dass sie wohl keine Aussicht auf Erfolg habe (Aktenzeichen: 6 U 146/14 und 6 U 147/14).
Kohls Verfahrensgegner waren sein ehemaliger Ghostwriter, der Autor Heribert Schwan, und die Verlagsgruppe Random House, zu der der Heyne-Verlag gehört. Kohl wollte Schwan verbieten lassen, die Tonbandaufnahmen seiner Gespräche mit ihm zu nutzen. Dem Verlag sollte nach dem Willen von Kohl die Vervielfältigung, Veröffentlichung und Verbreitung des Buches untersagt werden.
Mit beiden Anträgen war der Altkanzler beim Landgericht gescheitert. Nach Ansicht der Richter war Kohls Beschwerde zu allgemein gefasst. So habe er das ganze Buch verbieten wollen, anstatt konkrete Passagen zu benennen. Eine Verletzung des Persönlichkeitsrechtes sei nicht festzustellen.
Schwan hatte Kohl 2001 und 2002 mehr als 600 Stunden lang befragt und die Gespräche aufgenommen. Ziel war die Veröffentlichung von Kohls Memoiren, von denen drei Bände erschienen – danach wurde die Zusammenarbeit beendet. Schwan macht dafür Kohls zweite Frau Maike verantwortlich. Der Altkanzler verlangte die Herausgabe der Bänder und bekam nach einer Klage vor dem OLG Köln im Sommer 2014 recht. Dennoch veröffentlichte Schwan die Protokolle.
Schwan zitiert in dem Buch den Altkanzler mit drastischen Äußerungen über frühere Weggefährten, darunter sind die von ihm 1991 in sein Kabinett berufene heutige Bundeskanzlerin Angela Merkel, der Ex-Bundesarbeitsminister Norbert Blüm und der frühere niedersächsische Ministerpräsident und spätere Bundespräsident Christian Wulff (alle CDU).
Unterdessen hat Walter Kohl, 51, Autor und Sohn des Altkanzlers, zugegeben, in der Schule von einem heutigen Nobelpreisträger abgeschrieben zu haben. Als er diese Woche gehört habe, dass Stefan Hell, 51, den Nobelpreis für Chemie bekommt, habe er vor Freude geweint, sagte Kohl bei einer Veranstaltung der Zeitung „Neue Westfälische“. „Er war ein Überflieger, immer der Beste. Natürlich habe ich bei ihm abgeschrieben“, gestand Kohl laut Bericht.