Der Bundespräsident unterzeichnete nach der grundsätzlichen Zustimmung des Verfassungsgerichts die Gesetze zum ESM.
Berlin. Eine weitere Hürde ist beim Aufbau des dauerhaften Euro-Rettungsschirms ESM genommen. Bundespräsident Joachim Gauck unterzeichnete einen Tag nach der grundsätzlichen Zustimmung des Bundesverfassungsgerichts die Gesetze zum ESM und zum Fiskalpakt. Das teilte das Präsidialamt am Donnerstag in Berlin mit. Gauck hatte nach der Verabschiedung der Gesetze in Bundestag und Bundesrat Ende Juni mit der Unterschrift gewartet, bis über die Eilanträge von Euro-Kritikern in Karlsruhe entschieden war. Zu den jetzt von Gauck ausgefertigten Gesetzen gehören auch die Zustimmungsgesetze zum ESM-Vertrag, zum Fiskalvertrag und zur Änderung des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union. Das Bundesverfassungsgericht habe mit seinem Urteil die Voraussetzungen für die Ausfertigung geschaffen, betonte das Amt.
Damit der ESM-Vertrag völkerrechtlich in Kraft treten kann, müssen aber auch die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts erfüllt sein, heißt es weiter. Hierfür werde die Bundesregierung – wie von ihr angekündigt – Sorge tragen.
+++ Das Rettungsschirm-Urteil: Politik streitet über Auslegung +++
Die Karlsruher Richter hatten am Mittwoch Grünes Licht für den dauerhaften Rettungsschirm ESM gegeben, aber Auflagen gemacht. So muss völkerrechtlich verbindlich festgelegt werden, dass die deutsche Haftung auf 190 Milliarden Euro begrenzt bleibt – sofern der Bundestag keine andere Entscheidung trifft.
Euro-Gruppenchef Jean-Claude Juncker will den ESM im Oktober starten lassen. Er wird mit 700 Milliarden Euro an Grundkapital ausgestattet. Deutschland trägt dazu rund 22 Milliarden Euro in bar und 168 Milliarden Euro in Form von Garantien bei.
Nach Ausfertigung der Gesetze muss die ESM-Urkunde noch endgültig ratifiziert und in Brüssel hinterlegt werden. Wann die vom Gericht verlangte völkerrechtliche Klarstellung fertig ist und die Euro-Partner informiert werden, ist noch offen.
Nach Angaben von Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) muss Deutschland seine Vorbehalte bei der Ratifizierung nur mitteilen. Für eine neuerliche Befassung des Bundestages bestehe nach der Entscheidung des Verfassungsgerichts nicht der geringste Anlass.
"Es steht ja im deutschen Gesetz drin, alles“, erklärte Schäuble im ZDF. "Das Bundesverfassungsgericht sagt ja, der Vertrag ist nicht verfassungswidrig, weil es im Gesetz so geregelt ist. Es hat nur gesagt, wir sollten die deutsche Rechtslage noch einmal unseren Vertragspartnern bei der Ratifizierung formell mitteilen.“
Die Rolle der Europäischen Zentralbank (EZB) wollen die Richter aber im Hauptverfahren näher prüfen. Sie hatten mehrfach darauf verwiesen, dass das Verbot der monetären Staatsfinanzierung eine grundlegende Voraussetzung für den Beitritt Deutschlands zur Währungsunion gewesen sei: Der ESM dürfe nicht zum Vehikel einer verfassungswidrigen Staatsfinanzierung durch die EZB werden.
Vor diesem Hintergrund geht der Streit über unbegrenzte Anleihekäufe durch EZB in eine neue Runde. Die CSU sieht die EZB-Pläne infrage gestellt. Gegner des Programms forderten erneut eine Klage gegen die Notenbank vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH). Die EZB bekräftigte ihre Bereitschaft zu Anleihenkäufen.
Schäuble verwies am Mittwochabend im ZDF erneut darauf, dass das Mandat der EZB eine Staatsfinanzierung durch die Banknotenpresse ausschließe. Wenn die EZB diese Linie überschreiten würde, dann müsste man in der Tat dagegen klagen. "Ich bin überzeugt, dass die EZB diese Linie nicht überschritten hat und dass sie sie nicht überschreiten wird.“ (dpa)